SeniVita Social geht mit neuen Anleihen an den Start

SeniVita Social Estate AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
Foto @ SeniVita Social Estate AG

Die SeniVita Social Estate AG (SSE) strebt mit weiteren Anleihen an den KMU-Bondmarkt und peilt hierfür gleich die Emission zweier neuer Unternehmensanleihen an. Nach der Billigung des Wertpapierprospekts steht dem öffentlichen Bondangebot nichts mehr entgegen. Die Zeichnungsfrist für beide Bonds läuft danach bis zum 13. November.

Der Entwickler von Pflegeimmobilien in Deutschland emittiert gleich zwei neue KMU-Anleihen im Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu 30 Mio. EUR.

Die Pläne sehen einerseits die Emission einer vierjährigen Schuldverschreibung 2019/23 über bis zu 20 Mio. EUR (DE000 A2YPAL 9) und einer jährlichen Verzinsung von marktüberdurchschnittlichen 7% vor. Die Neuemission ist mit erstrangigen Grundschulden besichert, deren Verwahrung mittels Sicherheitentreuhandvertrag überwacht werden soll. Sie läuft bis zum 14. November 2023.

Die zweite, dem Vernehmen nach wohl schwieriger zu platzierende Schuldverschreibung 2019/24 über bis zu 10 Mio. EUR (ISIN DE000 A2YPAM 7) weist hingegen keinerlei Besicherung auf und läuft über fünf Jahre bis zum 14. November 2024. Investoren sollen hierfür aber auch einen Kupon von attraktiven 9% p.a. als Ausgleich erhalten.

Ausgabe- und Valutatag für beide Schuldverschreibungen ist voraussichtlich der 15. November.

Ein etwaiger Emissionserlös aus beiden Neuemissionen soll zur Refinanzierung der im Mai 2020 fälligen 6,5%-Wandelanleihe 2015/20 (ISIN DE000 A13SHL 2) über 45 Mio. EUR sowie zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit verwendet werden. Der avisierte Börsengang scheint damit zumindest gegenwärtig vorerst vom Tisch.

Im Vorfeld wird den Inhabern der bestehenden Wandelschuldverschreibung 2015/20 dazu ein freiwilliges Umtauschangebot unterbreitet. Tauschwillige Bondholder erhalten demnach je Wandel-TSV 2015/20 nach Wahl entweder eine neue TSV 2019/23 oder eine TSV 2019/24 sowie die aufgelaufenen Stückzinsen und zusätzlich 30 EUR im Wege eines Barausgleichs.

Die Umtauschfrist läuft bis zum 8. November (12 Uhr MEZ).

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