SeniVita Social Estate AG verschiebt 2te AGV

SeniVita Social Estate AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
Foto @ SeniVita Social Estate AG

Aufgrund des bayernweit ausgerufenen Katastrophenfalls und des damit verbundenen Versammlungsverbots infolge der Coronavirus-Krise ist die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) gezwungen, Ort und Zeit für die am 31. März geplante 2te AGV für die Wandelanleihe 2015/20 zu ändern.

Die Gläubigerversammlung soll nun am 7. April um 12 Uhr in Bayreuth stattfinden, die genaue Adresse wird mit der Einladung bekanntgegeben.

Aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus werden Anleihegläubiger dringend gebeten, nicht vor Ort teilzunehmen, sondern die Versammlung online zu verfolgen. Sie werden bereits im Vorfeld Fragen bei der Gesellschaft einreichen können, die von der SSE AG während der Versammlung oder, soweit möglich, bereits vorab auf ihrer Homepage beantwortet werden.

Möglich ist die Verschiebung durch die erwartete Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen lokalen Behörden. Da jedoch unerwartete Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden können, fordert die SSE AG die Gläubiger vorsorglich zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums Samstag, 4. April um 0 Uhr bis Dienstag, 7. April um 24 Uhr auf.

Beschlussgegenstand ist die bereits kommunizierte Modifikation der am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fälligen Wandelanleihe, um die Finanzierung der SSE AG und ihrer Tochtergesellschaften sicherzustellen. In der neuen Einladung hat sich die Gesellschaft den mit dem designierten gemeinsamen Vertreter und der FINEXIS S.A. abgestimmten Gegenantrag zu Eigen gemacht und stellt diesen direkt als Beschlussvorschlag zur Wahl.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 7. April 2020 bzw. die erneute Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung werden in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht.

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