SdK zur bevorstehenden AGV (AoV) von paragon

Kapitulationserklärung der paragon: vermeintlich positive Entwicklung, aber Zahlung der Anleihezinsen nicht opportun? Das ruft nicht nur die SdK auf den Plan.

Die paragon GmbH & Co. KGaA hat am 10. November bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2027 fälligen Anleihe 2017/27 (DE000 A2GSB8 6) darum bitte, auf einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere vier Jahre zuzustimmen.

Ferner solle u.a. auch eine Stundung der im Januar 2026 fälligen Zinszahlung und der Wegfall der unbaren Zinskomponente (PIK-Zinsen) beschlossen werden. Die Abstimmung ohne Versammlung werde im Zeitraum vom 27.11. bis zum 29.11. stattfinden.

Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist die aktuell schwierige Situation im Automotivsektor bewusst. Die raragon habe sich in den zurückliegenden Jahren nach Einschätzung der SdK jedoch verhältnismäßig positiv entwickelt. BondGuide setzt hier ein neuerliches Fragezeichen.

Da eine Refinanzierung der Anleihe im Jahr 2027 trotz der vergleichsweisen positiven Entwicklung (=vermeintlich positiven Entwicklung laut BondGuide) aufgrund der aktuell geringen Investitionsfreude in Automotive-Gesellschaften auch aus Sicht der SdK eher schwierig werden dürfte, erscheint eine Laufzeitverlängerung grundsätzlich ein sinnvoller Weg zu sein, um sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch der Anleiheinhaber gerecht zu werden.

Die gleichzeitig vorgesehene vollständige Streichung der PIK-Zinsen, die im Jahr 2022 als Kompensation für die bereits damals erfolgte Laufzeitverlängerung in die Anleihebedingungen mit aufgenommen wurden, erscheine der SdK jedoch nicht marktgerecht. Aus Sicht der SdK müsse die Gesellschaft weiterhin eine adäquate eigenkapitalähnliche Entschädigung für Anleiheinhaber anbieten, damit einer erneuten Laufzeitverlängerung und einer Zinsstundung zugestimmt werden könne.

Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren, um ihre Interessen gemeinsam durchsetzen zu können. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden.

paragon 2017/27

paragon 2017/27

Die SdK werde am Dienstag, den 18. November um 17 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen.

Einschätzung von BondGuide: paragon hat in den vergangenen Jahren seit der schon zuvor erfolgten LZ-Verlängerung immer wieder Jubel-Meldungen zu Geschäfts- und Quartalszahlen abgegeben. Wir haben das stets als heiße Abluft eingeschätzt. Leider haben fast alle Medien diese unkommentiert übernommen, so dass eine nötige AoV nun umso überraschender kommt. Es zeigt sich, wie ‚profitabel‘ paragon wirklich war.

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