Schlote einigt sich mit der SdK: bedingter Forderungsverzicht und Teilrückzahlungen

Nach konstruktiven Gesprächen habe sich Schlote mit der SdK ‚im Grundsatz‘ auf Änderungen bei Anleihe 2019/24 verständigt.

Es geht konkret um Änderungen der Anleihebedingungen der mit 25 Mio. EUR ausstehenden 6,75% Anleihe 2019/24 (DE000 A2YN25 6). Vor diesem Hintergrund werde Schlote die Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer 2ten Gläubigerversammlung einladen, die in Form einer Präsenzveranstaltung am 21. Mai um 11 Uhr in Harsum [bei Hildesheim] stattfinden soll.

Die SdK werde zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin für die 2te AGV, die zunächst denen der Abstimmung ohne Versammlung vom Februar entsprechen werden, Gegenanträge einreichen, die mit Schlote abgestimmt sein werden. Hiernach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. EUR (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem werde die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500 TEUR leisten.

Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr bis 2029 verlängert und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u.a. wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der Emittentin sich bessere und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus.

Schlote InterieurDarüber hinaus plane die SdK, voraussichtlich am 6. Mai eine Informationsveranstaltung zu den Gegenanträgen abzuhalten.

Für den Aufwand, der den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der 2te AGV entsteht, erstatte Schlote allen teilnehmenden Anleihegläubigern einen Betrag in Höhe von 0,25% des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2ten AGV anmeldet, mindestens jedoch 50 EUR je Depot. Die Zahlung der Teilnahmevergütung ist abhängig vom Erreichen des für die 2ten Gläubigerversammlung erforderlichen Quorums und soll erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.

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