
Mit einem derzeitigen Anmeldestand von ca. 34% werde die Schlote-AGV am 21. Mai beschlussfähig sein – und die Restrukturierung damit geglückt.
Die Schlote Holding hat heute Gegenanträge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2te Gläubigerversammlung (AGV) der Inhaber ihrer 6,75% Anleihe 2019/24 (DE000 A2YN25 6) am 21. Mai um 11 Uhr in Harsum erhalten.
Da die Gegenanträge mit Schlote abgestimmt wurden, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern, allen Gegenanträgen der SdK zuzustimmen. Die Gegenanträge der SdK stehen auf der Unternehmenswebseite unter diesem Link zum Download zur Verfügung. Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.
Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:
– Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um 50% auf 12,5 Mio. EUR durch Reduktion (pro rata) des Nennbetrags auf 500 EUR je Schuldverschreibung im Wege eines bedingten Forderungsverzichts
– Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR ab dem 21. November 2024
– Besserungsschein für Anleihegläubiger, falls sich die finanzielle Situation der Schlote-Gruppe während der Laufzeit der Anleihe über Liquiditäts-Schwellenwert verbessert;
– Stundung der am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung
– Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin; befristeter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen
– befristeter und beschränkter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB
– Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters
– Sonderbonus für Anleihegläubiger bei Laufzeitende, falls Liquiditätsschwellen erreicht werden
– Verzicht von Gesellschaftern auf Darlehen und Besserungsscheine
Für die 2te Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem Kenntnisstand rund 34% der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25% werde damit erreicht.
Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25% des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2te Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50 EUR je Depot.
>> zum Interview mit CFO Dr. Michael Bormann
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