Schirp & Partner: Laurèl-Anleihe – Klage gegen gemeinsamen Vertreter?

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Laurèl-Anleihe A1RE5T / DE000A1RE5T8: Klage gegen gemeinsamen Vertreter
Foto @ Laurèl GmbH

Jetzt ist es schwarz auf weiß: Die Anleihegläubiger wurden mit weniger als einem Viertel dessen abgespeist, was andere „normale“ Insolvenzgläubiger in der Insolvenz der Laurèl erhalten haben. Damit ist es traurige Gewissheit: Die Anleihegläubiger sind die Verlierer der Insolvenz. Sie können aber Schadenersatzansprüche gegen den gemeinsamen Vertreter geltend machen.

Ein Kommentar von Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Rechtsanwältin, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB.

Eine lange Geschichte
Doch der Reihe nach: Die Laurèl GmbH hatte am 16. November 2016 einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt, nachdem ein chinesischer strategischer Investor abgesprungen und die Gesellschaft nach eignen Angaben überschuldet war. Mit dem gestellten Antrag auf Eigenverwaltung wollte man freilich das Heft nicht aus der Hand geben.

Schon in der damaligen ad-hoc-Mitteilung klang durch, wo die Reise hingehen sollte: Durch dieses „Verfahren erhält die Laurèl GmbH, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Geschäftsführer kann die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung uneingeschränkt fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen.“

Und dies hat man auch gemacht. „Mit allen rechtlichen Mitteln!“ Der alte Geschäftsführer Dirk Reichert ist nunmehr im Vorstand und hält 15% der Aktien der neu gegründeten Munich Brand Hub AG, die im Zuge des durchgeführten Insolvenzplanverfahrens eine 100%ige Beteiligung an der Laurèl GmbH hält. Mehrheitsgesellschafter ist ein Finanzinvestor.

One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH: Informationen für die AnleihegläubigerDie Anleihegläubiger gehen fast leer aus. Wie konnte das passieren? Andere Gläubigergruppen im gleichen Rang erhielten eine Barquote von 11,2%. Bei Gleichstellung mit diesen müssten die Aktien der Anleihegläubiger mit mindestens 14,34 EUR bewertet werden. Und welchen Preis erhalten nun die Anleihegläubiger, die das Erwerbsangebot nicht angenommen haben? 3,55 EUR! Dies errechnet sich wie folgt:

Von den zum Erwerb angebotenen Stück 170.000 Aktien für die Anleihegläubiger wurden insgesamt Stück 131.447 Aktien von ehemaligen Anleihegläubigern durch Ausübung ihres Erwerbsrechts erworben. Für die verbleibenden, nicht bezogenen Stück 38.553 Aktien wurden Angebote zum Erwerb zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 136.720,50 unterbreitet. Dies ist somit ein Preis pro Aktien von 3,55 EUR.

Im Verhältnis zu den anderen Gläubigern der Laurèl GmbH sind dies weniger als ein Viertel! Mit anderen Worten: Während andere Gläubigergruppen 11,2% Insolvenzquote bekommen haben, erhielten die Anleihegläubiger weniger als 2,8%. Faktisch ein Totalausfall, wenn man sich vor Augen führt, dass von damals investierten 1.000 EUR pro Anleihe nur noch weniger als 28 Euro zurückgezahlt werden. Das ist umso schmerzlicher, als andere Gläubiger immerhin 112 Euro erhalten haben.