publity holt aufgeschobene Anleiheemission schon im Juni nach

Die publity AG plant die Emission der im März 2020 zunächst auf den Herbst verschobenen Unternehmensanleihe bereits für Juni 2020 – und avisiert jetzt 100 Mio. EUR.

Zugleich hat der Vorstand am heutigen Tage beschlossen, das Emissionsvolumen auf bis zu 100 Mio. EUR aufzustocken. Hintergrund dieser Entscheidung war das Angebot des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden der publity, Thomas Olek, ein Emissionsvolumen von mindestens 50 Mio. EUR über seine Beteiligungsgesellschaft TO-Holding GmbH zu garantieren.

Die Anleihe soll eine Laufzeit von fünf Jahren und eine Stückelung von 1.000 EUR aufweisen. Der Zinskupon wird sich voraussichtlich auf 5,5 % p.a. belaufen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus.

Die Emission wird im Wege eines öffentlichen Angebots in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines Wertpapierprospekts erfolgen.

Als Teil des öffentlichen Angebots ist zudem weiterhin ein Umtauschangebot vorgesehen, im Rahmen dessen die Inhaber der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000 A169GM 5) eingeladen werden, ihre Wandelschuldverschreibungen der publity zum Umtausch in Schuldverschreibungen der neuen publity-Anleihe 2020/25 anzubieten. So winkt bei Umtausch zudem ein Bonus von 20 EUR.

Die Emission der publity-Anleihe 2020/25 sowie das öffentliche Angebot (einschließlich des Umtauschangebotes) werden von der ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank begleitet.

Thomas Olek, CEO, publity AG

Thomas Olek, CEO, publity AG

Außerdem wichtig zu wissen: Vor dem Hintergrund der vom Großaktionär und Vorstandsvorsitzenden, Thomas Olek erklärten Garantie eines Mindestemissionsvolumens der Anleihe 2020/25 von 50 Mio. EUR wird die 5-Mio-EUR-Schwelle aus § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 überschritten werden, so dass die Inhaber der Wandelanleihe 2015/20 im Nachgang der Emission berechtigt sein werden, von der publity die Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/20 zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen.

Der für das öffentliche Angebot der Anleihe 2020/25 maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Website (www.publity.de in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden Hinweise zu beachten.