
Die Photon Energy-Anleihe bleibt unter Druck – verschobene Zinszahlung und verzögerter Abschluss erhöhen den Handlungsbedarf für Investoren.
Die Lage bei der Photon Energy N.V. spitzte sich zuletzt zu. Im Fokus steht die 6,5%-Anleihe 2021/27: Nach mehreren Unternehmensmitteilungen sieht die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte akuten Handlungsbedarf und ruft Anleihegläubiger zur Bündelung ihrer Interessen auf.
Bereits im Februar verschob Photon Energy eine fällige Kuponzahlung über 1,28 Mio. EUR. Hintergrund sei ein Streit mit dem polnischen Netzbetreiber PSE, der Einnahmen mit strittigen Forderungen verrechnen wolle. Die Gesellschaft verwies auf die Sicherung der Liquidität und kündigte an, an einer Lösung zu arbeiten.
Für zusätzliche Unsicherheit sorgt die Verschiebung des testierten Jahresabschlusses 2025: Statt Ende April soll dieser nun erst am 31. Juli 2026 vorgelegt werden. Als Gründe nennt das Unternehmen komplexe Entwicklungen sowie laufende Prüfungen im Rahmen einer Restrukturierung.
Aus Sicht der Kanzlei sei die Situation ernst: Bereits in der Vergangenheit habe Photon Energy schwache Zahlen gemeldet und Prognosen reduziert. Operative Maßnahmen seien bislang nicht ausreichend umgesetzt worden. Zudem könnten Interessenkonflikte zwischen Management, Großaktionären und Anleihegläubigern bestehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Schirp, die Interessen frühzeitig zu bündeln. Diskutiert wird auch die Einsetzung eines Gemeinsamen Vertreters, der die Gläubiger koordinieren könnte. Marktgerüchte deuten zudem auf mögliche Aktivitäten der Investmentgesellschaft Robus hin.
Zeitdruck entsteht durch den nächsten Termin: Die kommende Zinszahlung am 23. Mai rückt näher. Ob diese planmäßig erfolgen könne, bleibt offen.
Fazit: Die Photon Energy-Anleihe steht zunehmend unter Druck – für Investoren dürfte ein koordiniertes Vorgehen jetzt an Bedeutung gewinnen.
Die Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über Erfahrung bei Anleiherestrukturierungen sowie komplexen Anlegerverfahren.
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