Nochmals One Square im Vorfeld der AGVs bei Ekosem-Agrar

Nach der e.Anleihe GmbH meldet sich nun erneut der konkurrierende gV-Kandidat One Square zu Wort. Hier die Kernpunkte.

‚Die von der e.Anleihe GmbH vorgestellten Vorschläge zur Anpassung der Beschlussvorschläge der Gesellschaft greifen zu kurz, adressieren die für die Anleihegläubiger entstehenden Nachteile nicht und bevorteilen klar und eindeutig die Eigentümer von Ekosem-Agrar zu Lasten der Anleihegläubiger‘, so One Square in ihrer Einschätzung zur vorausgegangenen Einschätzung seitens der e.Anleihe GmbH, ihres Zeichens sog. Vertrags-gV in Anleihe Ekosem 2019/24.

Bei Anleihe 2012/22 muss der gemeinsame Vertreter (gV) dagegen ja erst gewählt werden.

One Square in Zusammenarbeit mit der SdK sowie DRM Legal moniert speziell die folgenden Punkte:

– die vorgeschlagene Zinsreduzierung sei unangemessen und nicht risikoadäquat
– die Laufzeitverlängerung um jeweils fünf Jahre nicht zwingend notwendig
– die Finanzierung laufender Kosten der Ekosem-Holding sei nicht sichergestellt (d.h. eine Insolvenzanmeldung könne später doch noch erfolgen)
– kein Upside-Potenzial im Gegenzug für aktuelle Zugeständnisse
Aufgabe der Put-Option im Falle eines Kontrolwechsels (CoC – Change of Control) absolut nicht konsensfähig
fehlende detaillierte Informationen zum Geschäftsverlauf oder Cash-Situation
– Notwendigkeit eines unabhängigen gV in beiden Anleihen, nicht nur 2012/22

Einschätzung von One Square

One Square danke dem gemeinsamen Vertreter e.Anleihe GmbH für die Informationsveranstaltung [Anm.d.Red.: am Mittwoch], die deutlich gemacht hat, wo der seitens der Gesellschaft im Wertpapierprospekt [der Anleihe 2019/24] bestellte gemeinsame Vertreter steht und welche Positionen er vertrete.

Die One Square vorliegenden Unterlagen zeichnen ein profitables Bild des operativen Geschäfts in Russland mit seit vielen Jahren stetigem Wachstum der Ekosem-Agrar – ohne den Krieg in Russland hätten die Walldorfer die 2022 fällige Altanleihe vermutlich refinanzieren und Zinszahlen wie gehabt leisten können.

Gläubigern sei derzeit jedoch unmöglich, sich ein zuverlässiges Bild über die Situation des Unternehmens zu machen und so zu fundierten Empfehlungen und Lösungen zu kommen.

In einem Punkt herrsche Klarheit: Eine Insolvenz müssen auf jeden Fall vermieden werden, da diese zum Totalausfall sowohl bei Anleihegläubigern sorgen würde als auch bei Aktionären der AG selbst. Bislang vorgeschlagene Maßnahmen gingen jedoch weit über dieses Konsensziel hinaus, so One Square, und seien zudem einseitig nachhaltig für Anleihegläubiger.

One Square kontert die Vorschläge mit einer Zinsstundung sowie einer moderaten Verlängerung der Laufzeiten. Andere Maßnahmen halte man nicht für notwendig und seien in ihrer Konsequenz völlig unangemessen. One Square vermutet, dass sich Ekosem-Agrar ‚elegant der Verpflichtungen aus der Anleihe insgesamt zu entledigen‘ wollen scheine.

In der Konsequenz solle die gesamte Last der Restrukturierung und das Risiko eines Totalverlustes durch eine später durch den Gesellschafter ausgelöste Insolvenz auf die Anleihegläubiger abgewälzt werden, reklamiert One Square.

Die dargestellten Ausführungen geben Anlass zu der Vermutung, dass aktuell keine unabhängige Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger gewährleistet sei. One Square spricht sich daher auch für eine Vertretung der Gläubiger der Anleihe 2019/24 aus – mithin eine Abwahl der e.Anleihe GmbH aus ihrer festgeschriebenen Vertragsposition, die nach Meinung von OSA die Vorschläge von Ekosem unterstütze, welche sowohl unzureichend als auch wie erwähnt als unangemessen eingestuft werden.

Einschätzung

BondGuide war in allen jüngsten Info-Webcasts dabei und steht darüber hinaus weiterhin im Kontakt mit dem Emittenten selbst. Es gibt sowohl für Teilaspekte des einen wie für solche des anderen Lagers plausible Gründe, das macht eine unabhängige Beurteilung überaus schwierig. Interessierte und Betroffene sollten sich in Erinnerung rufen, dass es zunächst einmal um Wahlen geht: Es läuft also gerade der Wahlkampf mit teils harten Bandagen und wie andernorts auch üblich im Rahmen eines Beauty Contests mit möglichst konsensualen Forderungen. Das wird auch bis mindestens zur ersten AGV am 9. Mai so bleiben – und dann höchstwahrscheinlich in die finale Runde gehen.