Kolibri-Anleihe: Vorschläge zustimmungsfähig: Zustimmungsbonus erhöht

Nach klärenden Gesprächen mit der Emittentin Kolibri können Anleger den Beschlussvorschlägen nunmehr zustimmen. Von Dr. Marc Liebscher*

Die Kolibri Beteiligung GmbH hatte in der ersten Augustwoche bekanntgemacht, ein schriftliches Verfahren gemäß Ziff. 15.5 der Anleihebedingungen ihrer Unternehmensanleihe 2025/29 (NO0013461384) einzuleiten.

Die Abstimmung dauert noch bis 29. Aug. an. Inzwischen konnte die Emittentin zahlreiche Fragen zu aus Investorensicht kritischen Sachverhalten zufriedenstellend klären. Im Ergebnis steht einer Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen damit nichts mehr im Wege.

Missverständlich ist zwar die im Einladungstext zur Abstimmung gewählte Formulierung hinsichtlich der Finanzierung der Flugzeuge der German Airways GmbH. Diese erweckt den Eindruck, dass neben verbesserten Konditionen in Bezug auf das Fremdkapital auch die Leasingverbindlichkeiten deutlich ausgeweitet werden sollen. Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil dazu sollen geleaste Maschinen käuflich erworben werden, was die Sicherheitenposition der Anleiheinhaber nach allgemeiner Einschätzung eher verbessern würde.

Kolibri

Kolibris beim Laben

In Bezug auf die aufgeworfenen Fragen bezüglich des Wachstums bei der Abwicklung von Elektronikprodukten auf Ebene der Zeitfracht Medien GmbH (kurz: ZM) konnte die Gesellschaft detaillierte Zahlen nennen. Damit ist nun nachvollziehbar, dass das Wachstum nicht nur in relativen Zahlen gegeben ist, sondern auch absolut die Gesellschaft sich auf einem Wachstumskurs in diesem Bereich befindet.

Da der Hauptumsatz in diesem Bereich in den kommenden Monaten anfällt, getrieben durch das Weihnachtsgeschäft und diverse verkaufsstarke Tage (u.a. Black Friday), erscheinen die kommenden Zinszahlungen auch bei einer Nichtzustimmung der Anleiheinhaber zu einer Erhöhung der revolvierenden Kreditmittellinie nicht gefährdet.

In Summe konnten die Emittentin inzwischen nachvollziehbar die Hintergründe für die Abstimmung ohne Versammlung (kurz: AoV) darlegen. Es drängt sich mithin die Einschätzung auf, dass eine Zustimmung zur Änderung der Anleihebedingungen für die Anleger keine wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringt. Vielmehr scheint es sogar möglich, dass die von der Gesellschaft vorgeschlagene Änderung der Anleihebedingungen für die Sicherheit der Anleihe eher vorteilhaft sein dürfte. Daher kann Anlegern nunmehr geraten werden, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Foto: © Kolibri Beteiligung GmbH („Zeitfracht“)

Foto: © Kolibri Beteiligung GmbH („Zeitfracht“)

Erhöhung des Zustimmungsbonus

Die Gesellschaft hat auf Aufforderung eines größeren Anleiheinhabers mittlerweile die ‚Zustimmungsgebühr‘ [Anm. d. Red.: Gemeint ist ein ausgelobter Zustimmungs-Bonus] von 0,15 auf 0,25% erhöht. Diese erhalten alle Anleiheinhaber zehn Tage nach festgestellter, erfolgter Zustimmung zu den Beschlüssen. Der Record Date, um die Zustimmungsgebühr [=den Bonus] zu erhalten, liegt zwei Tage vor dem Ausschüttungstermin (with record Date for Bondholders to be eligible to receive the Consent Fee at the end-of-Business two Business Days before such Payment).

Die nötigen Dokumente zur Teilnahme an der Abstimmung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter diesem Link.

Dr. Marc Liebscher

*) Dr. Marc Liebscher ist spezialisiert auf Kapitalmarktrecht und vertritt regelmäßig die Interessen privater und institutioneller Anleihegläubiger in Restrukturierungsfällen. Aktuell ist er zum gemeinsamen Vertreter bestellt bei den Anleihen der Mologen, Schlote, Veganz, SoWiTec, Pentracor und getgoods.de. Dr. Liebscher ist Mitglied im Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Lehrbeauftragter der Universität Potsdam für Bankrecht und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Der Deutsche Bundestag lädt ihn regelmäßig ein, als Sachverständiger Stellung zu kapitalmarktrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben zu nehmen.

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