
Am Nachmittag kam die erlösende Nachricht: Die 2te AGV war beschlussfähig und das teilnehmende Anleihekapital stimmte auch mehrheitlich zu.
Die Huber Automotive AG gab am Nachmittag bekannt, dass die Inhaber der bis zu 25 Mio. EUR 6,0% Inhaberschuldverschreibung 2019/24 (DE000 A2TR43 0) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 3. Mai mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben.
Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht mit 8.087.000 JA-Stimmen (entspricht 86,29% der abgegebenen gültigen Stimmen) und 1.285.000 NEIN-Stimmen zugestimmt.
Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere die Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027 sowie eine Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,5% p.a. ab dem 16. April 2024.
Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG: „Wir bedanken uns für die breite Unterstützung durch die zahlreiche Teilnahme der Anleihegläubiger.“
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