
Hertha BSC Berlin leitet ein zweites schriftliches Verfahren zur Änderung der Anleihebedingungen in die Wege.
Die Hertha BSC Verwaltung GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, habe beschlossen, ein zweites schriftliches Verfahren der am 8. November 2018 begebenen 10,5% Anleihe mit Laufzeit 2018/25, nicht nachrangig und nicht besichert, (SE0011337054) der Gesellschaft im ausstehenden Gesamtnennbetrag von 40 Mio. EUR einzuleiten, mit dem Ziel, die Anleihebedingungen zu ändern.
Das am 7. April eingeleitete und am heutigen 6. Mai endende erste schriftliche Verfahren hat – wie von der Gesellschaft erwartet – nicht das erforderliche Quorum von 50% teilnehmender Anleihegläubiger (Nennbetrag) erreicht. In dem heute eingeleiteten zweiten Schriftlichen Verfahren bestehen keine Anforderungen an das Erreichen eines Quorums.
Die Anleihebedingungen sollen weiterhin dahingehend geändert werden, dass der Gesellschaft eine einseitige Option eingeräumt wird, die es ihr ermöglicht, die Laufzeit um sechsunddreißig Monate bis zum 8. November 2028 zu verlängern, den Zinssatz ab dem 8. November 2025 (ausschließlich) auf 6,5% p.a. zu reduzieren und die fälligen Zinsen künftig nicht mehr quartalsweise, sondern jährlich zu zahlen.
Zudem würde die Option es der Gesellschaft ermöglichen, die Anleihe jederzeit vollständig oder teilweise ab dem 8. November 2025 zu einem Betrag von 100% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen zurückzuzahlen.
Das neue schriftliche Verfahren beginnt am 12. Mai und endet am 3. Juni.
Die Zustimmung zum Antrag der Hertha bedarf zwei Drittel des teilnehmenden Nennbetrags der Anleihegläubiger.
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