Das Insolvenzgericht cancelt Termin für die anstehende Gläubigerversammlung: Wie die Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Golfino AG unlängst mitteilte, habe das Amtsgericht Reinbek die zuvor auf den 24.03.2020 angesetzte Gläubigerversammlung vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Krise nunmehr auf den 28.04.2020 verschoben.
„Der auf Dienstag, den 24.03.2020, 11.30 Uhr, anberaumte Termin zur Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG wegen der Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger wird auf Grund der aktuellen Situation (Notbesetzung des Gerichts auf Grund des SARS-CoV-2) aufgehoben. Es wird ein neuer Termin für Dienstag, den 28.04.2020, 10.40 Uhr, Sitzungssaal 107, Parkallee 6, Amtsgericht Reinbek, bestimmt“, so der offizielle Gerichtsbeschluss.
Zuvor hatte Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp mit einem Schriftsatz vom 18.03.2020 angeregt, die vom Gericht einberufene Anleihegläubigerversammlung wegen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (auch als CORONA-Virus bezeichnet) zu verlegen.
In dem Antrag hieß es: „Wir regen an, dass das Gericht die Aufrechterhaltung des Termins überdenkt und dabei auch zwischen den Gefahren für die Teilnehmer dieser Versammlung sowie der Erforderlichkeit diesen Termin am 24.03.2020 aufrechtzuerhalten abwägt.“
Außerdem wurde von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei angeregt, die nach dem Gesetz vorgesehene Durchführung der AGV ohne eine Präsenzveranstaltung durchzuführen. Dem ist das Gericht allerdings nicht nachgekommen.
Mitte November 2019 verließ Golfino das „Green“ und verabschiedete sich in die Insolvenz.
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