Gemeinsamer Vertreter bei Noratis fordert… mehr Informationen

Auch die e.Anleihe GmbH, ihres Zeichens gV der Anleihegläubiger bei Noratis, hat eine eigene Meldung herausgegeben. Offenbar hat man vom Schutzschirmverfahren auch erst wenig zuvor erfahren.

Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/28 (DE000 A3H2TV 6), habe den gestern Abend per Ad hoc-Mitteilung bekanntgegebenen Antrag der Noratis AG auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Kenntnis genommen und fordere vom Management der Emittentin kurzfristig weitergehende Informationen zur geplanten Sanierung.

Dies betreffe insbesondere konkrete Aussagen zur vorgesehenen Ausgestaltung des Schutzschirmverfahrens sowie dem Restrukturierungskonzept einschließlich der vorgesehenen Beiträge der jeweiligen Stakeholder, um beurteilen zu können, ob die Interessen der Anleihegläubiger dabei ausreichend Berücksichtigung fänden.

Noratis 2020/28

Noratis 2020/28

Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main, ob dem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stattgegeben werde, wird zeitnah erwartet.

Als Begründung für den Schritt führt der Vorstand ‚unzureichende Verhandlungsergebnisse mit den finanzierenden Banken und weiteren Finanzierungspartnern‘ an, so dass ‚eine außergerichtliche Restrukturierung kurzfristig nicht umsetzbar‘ sei. Ziel sei es, durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Schutzschirmverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Noratis-Gruppe zu ermöglichen.

Mitte November hatte Noratis ein umfassendes Restrukturierungskonzept angekündigt, das u.a. eine Restrukturierung der Anleihe 2020/28, einschließlich einer möglichen Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten und Reduzierung des Nennbetrags beinhalten sollte.

Die e.Anleihe GmbH werde auf die Anleihegläubiger zukommen und zu einer Informationsveranstaltung einladen, sobald weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens vorliegen.

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