Eyemaxx wirbt noch einmal für Präsenz und Zustimmung

Die Eyemaxx Real Estate AG bittet alle stimmberechtigen Anleihegläubiger auf der AGV am 29. April teilzunehmen und den avisierten Änderungen zuzustimmen.

Wichtig: Statt der persönlichen Präsenz bestehe für Anleihegläubiger natürlich auch die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter  für die Abstimmung auf der AGV in ihrem Sinne zu nominieren.

Wesentliche Unterlagen, wie z.B. der Sperrvermerk, können bis Donnerstag, den 29. April 2021 um 10 Uhr nachgereicht werden.

Eine Anleitung zu Anmeldung zur Anleihegläubigerversammlung finden die Anleihegläubiger hier:

https://www.eyemaxx.com/download/anleitung-zur-anmeldung-zur-zweiten-glaeubigerversammlung.1953

Alle weiteren wichtigen Unterlagen für die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/zweite-glaeubigerversammlung/#content

Allfällige in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten (insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis 50 EUR werden von Eyemaxx vergütet.

CEO Dr. Michael Müller

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Zum Hintergrund:

Wie auch schon bei der ersten Abstimmung sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/23 und 2019/24 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.

Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist.

Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden.

Wird die Eigenkapitalquote von 10%, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten.