Eyemaxx bessert nach, bietet 0,5 Prozentpunkte mehr Zins bei fehlender EK-Aufholung

Eyemaxx Real Estate AG macht sich einen Gegenantrag zur Änderung der Anleihebedingungen 2018/23, 2019/24 sowie 2020/25 über die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% zu eigen.

Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG (DE000 A0V9L9 4) hat heute Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt.

Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/23 und 2019/24 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.

Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werden müsse.

Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10%, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

Hinweis der Redaktion: BondGuide wird in den kommenden Tagen ein Interview mit CEO Dr. Michael Müller online haben, in dem über die anstehende Thematik gesprochen wurde.