Die DVFA Kommission Governance & Stewardship hat für den Berufsverband DVFA e.V. zu dem vom Bundesministerium der Justiz am 9. Februar 2022 veröffentlichten Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller Hauptversammlungen Stellung genommen.
Bestreben des Referentenentwurfs ist es Hauptversammlungen, die qua Sonderregelung aufgrund der COVID-19-Pandemie rein virtuell durchgeführt werden konnten, auch in der Zukunft zu ermöglichen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung und der Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Regelungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Aktionäre sind sämtliche Bestrebungen zur Ermöglichung weiterer Formate zur Durchführung einer Hauptversammlung als oberstes Entscheidungsorgan von Aktiengesellschaften genauestens zu prüfen.
Aus Sicht der DVFA Kommission Governance & Stewardship sind etwaige Abweichungen oder Einschränkungen der Rechte der Aktionäre gegen die Interessen der Aktionäre abzuwägen. Im Zweifelsfalle ist das Interesse der Aktionäre in ihrer Funktion als Eigentümer höher zu gewichten als die Interessen der anderen Organe der Gesellschaft, namentlich Vorstand und Aufsichtsrat.
Die detaillierte Stellungnahme des DVFA e.V. finden Sie HIER.
Es wird darüber hinaus auf die ausführliche Stellungnahme des BVI hingewiesen, deren wesentliche Aspekte vom DVFA e.V. unterstützt werden.
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