Deutsche Bildung Studienfonds II: SdK sieht Gesprächs- und Aufklärungsbedarf

Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Ad Hoc-Mitteilung: Erste Tranche der dritten Anleihe der Deutsche Bildung erfolgreich ausplatziert

Rechenpatzer und daher knapp 10 Mio. EUR Unterdeckung beim Deutsche Bildung Studienfonds. Nicht nur die SdK sieht da Gesprächsbedarf.

Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat am 31.10. bekannt gegeben, dass für die beiden Anleihen 2016/26 (DE000 A2AAVM 5) und 2017/27 (DE000 A2E4PH 3) mit einem Gesamtvolumen von 28 Mio. EUR eine Restrukturierung, z.B. durch eine Verlängerung der Laufzeiten sowie Senkung der Verzinsung und einer möglichen erfolgsabhängigen endfälligen Zinszahlung, geprüft werde. Die Gesellschaft beabsichtige daher, zeitnah jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung einzuberufen.

Die Deutsche Bildung Studienfonds II hatte die Emissionserlöse zur Finanzierung von Studienförderungen verwendet. Im Gegenzug leisten die geförderten Studenten nach Abschluss ihres Studiums für einen befristeten Zeitraum einkommensabhängige Zahlungen an die Emittentin.

Deutsche Bildung Studienfonds 2016/26

Deutsche Bildung Studienfonds 2016/26

Hintergrund des nun angekündigten Restrukturierungsbedarfs sei, dass die Emittentin im 3. Quartal unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der geförderten Studenten festgestellt habe. Die Überprüfung des für die entsprechenden Prognosen eingesetzten digitalen Tools ergab einen Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen.

Anm.d.Redaktion: Sind das nicht alles Studierte?

Bezogen auf den mittel- und langfristigen Prognosehorizont würden sich deutlich niedrigere erwartete Rückflüsse im Vergleich zu den bisherigen Annahmen ergeben. Absolut betrachtet reduzieren sich die erwarteten Gesamtrückzahlungen von rund 122 auf rund 110 Mio. EUR, also rund 10%. Daher sei derzeit nicht sichergestellt, dass die Refinanzierung von Tilgung und Verzinsung der in den Jahren 2026 und 2027 fälligen Anleihen realisiert werden könne.

Der langfristig voraussichtlich ungedeckte Betrag in Höhe von ca. 9,5 Mio. EUR sei unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger bedürfe es zunächst einer Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes, bevor die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und/oder einer Zinsstundung zustimmen können. Ferner stellt sich die Frage nach der Haftung für den zugrundeliegenden ‚Modellierungsfehler‘. Die SdK rät betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln.

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