Aufatmen bei der DEAG Deutsche Entertainment AG. Der durch Corona und die Folgen des Lockdowns arg in Mitleidenschaft gezogene Entertainmentdienstleister hat heute die Genehmigung der staatlichen Förderbank KfW für ein Darlehen aus dem KfW Sonderprogramm 2020 erhalten.
Das KfW-Darlehen über 25 Mio. EUR wird in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln ausgereicht. Die Ausreichung des Darlehens erfolgt indes über Hausbanken.
Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. EUR ist sofort abrufbar, die zweite Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. EUR kann ab dem 30. September 2021 bis maximal 12 Monate nach Darlehenszusage abgerufen werden.
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2,0% p.a. verzinst. Die Laufzeit beider Tranchen beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt eine quartalsweise Tilgung.
Ansonsten beinhalten die Darlehensbedingungen die sonst übliche Konditionen. Neben DEAG haften DEAG-Tochtergesellschaften als Garantiegeber.
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