
Bei der EUR-400-Mio.-Anleihe der Branicks Group AG bleibt es am ursprünglichen Fälligkeitstermin zunächst bei einer Zwischenlösung: Die reguläre Zinszahlung von 2,250% erfolgt am 22. September planmäßig, fristgerecht und vollständig. Die eigentliche Rückzahlung der Anleihe wird dagegen vorerst nicht eingefordert. Hintergrund ist die bereits beschlossene Laufzeitverlängerung.
Die Anleihegläubiger hatten bei der Abstimmung ohne Versammlung Mitte August Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Fälligkeit vom 22. September bis zum 31. Dezember 2026. Zusätzlich besteht eine weitere Verlängerungsoption bis zum 31. März 2027.
Rückzahlung bleibt zunächst aus
Eine wichtige formale Hürde ist inzwischen genommen: Die einmonatige Anfechtungsfrist für die Gläubigerbeschlüsse ist am 18. September abgelaufen. Nach Angaben von Branicks teilte das Landgericht Frankfurt am Main auf Anfrage mit, dass bei den zuständigen Kammern bislang keine Klage gegen die Beschlüsse eingegangen sei.
Damit kann die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen voraussichtlich in wenigen Tagen vollzogen werden. Am gestrigen ursprünglichen Fälligkeitstermin ist dies allerdings noch nicht der Fall. Die MR Treuhand GmbH hat als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger erklärt, dass die ursprünglich fällige Rückzahlung sowie etwaige Verzugszinsen auf den Rückzahlungsbetrag bis zur Vollziehung der Laufzeitverlängerung nicht ernsthaft eingefordert werden. Zudem verzichtet der gemeinsame Vertreter auf bestimmte Kündigungsrechte.
Für Bondholder bedeutet das: Die Zinszahlung funktioniert planmäßig, während die Tilgung der EUR 400 Mio. zunächst ausgesetzt bleibt. Die Anleihe wird zudem seit dem 18. September vorübergehend nicht an der Luxemburger Börse gehandelt. Der Handel soll bis zur Vollziehung der Änderungen der Anleihebedingungen ausgesetzt bleiben.
Damit richtet sich der Blick nun auf die formale Umsetzung der Laufzeitverlängerung. Erst danach ist die neue Fälligkeit auch rechtlich vollzogen. Branicks kündigt an, den Kapitalmarkt über den weiteren Fortgang der Restrukturierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu informieren.
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