
Booster PCH prüfe die Begebung einer Anleihe mit anfänglichem Emissionsvolumen von bis zu 46 Mio. EUR – Kontrollwechsel unter ihrer bestehenden Anleihe in Kraft.
Die Geschäftsführung der BOOSTER Precision Components Holding GmbH habe beschlossen, die Begebung einer neuen vorrangig besicherten und variabel verzinslichen Unternehmensanleihe mit einem anfänglichen Emissionsvolumen von bis zu 46 Mio. EUR zu prüfen. Pareto Securities, Niederlassung Frankfurt wurde beauftragt, ab dem 13. November eine Reihe von Gesprächen mit potenziellen Investoren zu organisieren.
Der Anleihe soll eine Laufzeit von vier Jahren haben und schwedischem Recht unterliegen. Die Mindestanlagesumme bzw. -zuteilung betrage 100 TEUR. Der Nettoerlös aus der Platzierung der neuen Anleihe werde zur Refinanzierung der bestehenden vorrangig besicherten Anleihe der Gesellschaft mit einem ausstehenden Betrag von 41,5 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 28. November 2026 (NO0012713520) einschließlich Kündigungsprämie und aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen verwendet.
Die Gesellschaft gab ferner bekannt, dass ihr Hauptgesellschafter, die Halder Germany II GmbH & Co. KG, der BOOSTER PCH mitgeteilt habe, dass die Komplementärin der Halder Germany II, die CAP4CAP GmbH & Co KG, durch die CAP2CAP Administration GmbH ersetzt sei. Diese Ersetzung gilt gemäß den Anleihebedingungen vom 25. November 2022 der bestehenden Anleihe als Kontrollwechselereignis.
So haben Investoren das Recht, den Rückkauf aller oder eines Teils seiner Schuldverschreibungen zu einem Preis pro Schuldverschreibung in Höhe von 101% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener, aber noch nicht gezahlter Zinsen zu verlangen Anleihegläubiger, die die Verkaufsoption ausüben wollen, müssen spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum dieser Mitteilung (d.h. spätestens am 12. Dezember eine Mitteilung an Nordic Trustee & Agency senden.
CAP2CAP und die Gesellschaft betrachten die Ersetzung als eine rein technische Änderung auf der Ebene des Gesellschafters, die sich nicht auf die Geschäftstätigkeit oder den Betrieb der Gesellschaft auswirke.
Als Entschädigung für Anleihegläubiger, die für den Vorschlag stimmen, dass die Ersetzung keinen Kontrollwechsel auslösen, beabsichtige die Gesellschaft, eine Zustimmungsgebühr [ = Zustimmungsbonus-Zahlung, keine Gebühr] in Höhe von 0,5% des Nennbetrags jeder bestehenden Anleihe anzubieten.
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