Biofrontera begibt kurzlaufenden Pflichtwandler

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Die Biofrontera AG greift erneut nach frischen Investorengeldern und begibt hierfür eine qualifiziert nachrangige Pflichtwandelanleihe unter Einräumung des gesetzlichen Bezugsrechts. Der Kurzläufer soll über eine Laufzeit bis zum 20. Dezember 2021 verfügen und mit 1,0% p.a. verzinst werden.

Der qualifiziert nachrangige Pflichtwandler 2020/21 besteht aus bis zu 2.638.150 Wandel-TSV im Nennbetrag von je 3 EUR, was einen Gesamtnennbetrag von bis zu 7.914.450 EUR ergibt.

Jede dieser Wandel-TSV kann nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 EUR je Aktie und einer Gewinnberechtigung ab dem Jahr der Aktienausgabe gewandelt werden.

Der anfängliche Wandlungspreis je Aktie beträgt 3 EUR, das anfängliche Wandelverhältnis lautet demzufolge auf 1:1.

Die Anleihegläubiger sind verpflichtet, ihre Wandel-TSV am Ende der Laufzeit der Wandelanleihe zu wandeln. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, jederzeit die Wandel-TSV in Aktien zu wandeln, wenn ein in den Wandelanleihebedingungen definierter Auslösungspreis erreicht wurde.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht auf die Wandel-TSV als mittelbares Bezugsrecht über die Quirin Privatbank gewährt.

Der Bezugspreis wird in Abhängigkeit vom Börsenkurs der Biofrontera-Aktien (ISIN: DE000 604611 3) zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises festgelegt und maximal 100% des Nennwerts der Wandel-TSV von je 3 EUR betragen. Er wird weiterhin in Prozent des Nennwerts der Wandel-TSV festgelegt, wobei auf den so ermittelten Prozentwert ein Abschlag von bis zu 10% vorgenommen werden kann.

Biofrontera beabsichtigt, den erwarteten Nettoemissionserlös für die weitere Finanzierung von klinischen Studien zur Weiterentwicklung von Ameluz®, für Vertriebs- und Marketingaufwendungen von Ameluz® in den USA sowie zur Deckung laufender Kosten des operativen Geschäfts zu verwenden.

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