Auch Schlote Holding flüchtet unters StaRUG

Die Verhandlungen zu ‚alternativen Lösungen‘ für Zulieferer Schlote Holding hätten zu nichts geführt – nun muss doch saniert werden.

Die Geschäftsführung der Schlote Holding GmbH habe gestern beschlossen, beim Amtsgericht Hannover ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen. Die Beschlussfassung zur Sanierung der Schlote Holding GmbH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die bisherigen Verhandlungen über alternative Lösungen zu keinem Ergebnis geführt hätten.

Die geplante Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Finanzierungssituation der Holding. Weitere Gesellschaften des Schlote-Konzerns seien von den vorstehenden Maßnahmen nicht betroffen. Mit Ausnahme der Tochtergesellschaften Schlote GmbH & Co. KG und Schlote Saar GmbH werde der Geschäftsbetrieb des Schlote-Konzerns somit unverändert fortgeführt.

Schlote sucht das StaRUG

Infolge der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG werden die Beschlüsse der 2ten Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2019/24 (DE000 A2YN25 6) vom 21. Mai nicht mehr umgesetzt werden können und es werde somit auch keine Auszahlung der Teilnahmevergütungen erfolgen, weil die dazu vereinbarten Vollzugsbedingungen nicht erfüllt wurden.

Der von der 2ten Gläubigerversammlung am 21. Mai gewählte Gemeinsame Vertreter werde seine Aufgaben unverändert wahrnehmen und allein berechtigt sowie verpflichtet sein, die Rechte der Anleihegläubiger in deren Interesse im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG geltend zu machen.

Schlote wolle den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf des Prozesses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben fortlaufend informiert halten.

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