
Arbeitsschutz als Investitionsfaktor gewinnt an Bedeutung: Compliance-Strukturen beeinflussen zunehmend Bewertung, Risiken und ESG-Ratings von Unternehmen. Von Robert Steininger*
Wer Unternehmen bewertet, schaut längst nicht mehr nur auf Umsatz, EBITDA und Verschuldungsgrad. Regulatorische Risiken, Governance-Strukturen und die Qualität interner Compliance-Systeme rücken in der Due Diligence immer stärker in den Vordergrund. Arbeitssicherheit ist dabei ein Bereich, der in vielen Analysen noch zu wenig Beachtung findet, obwohl sie sich direkt auf Haftungsrisiken, Betriebsunterbrechungen und die ESG-Bewertung eines Unternehmens auswirkt.
Rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung für Investoren
In Deutschland ist der betriebliche Arbeitsschutz durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 geregelt. Es verpflichtet Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eines Betriebsarztes. Die genauen Einsatzzeiten bestimmen sich nach den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft, konkret nach der DGUV Vorschrift 2, die seit 2011 auch die branchenspezifischen Einsatzzeiten regelt. Branchen mit erhöhten Gefährdungen – etwa Bau, Logistik oder das verarbeitende Gewerbe – haben dabei zum Teil erheblich höhere Mindestbetreuungszeiten als beispielsweise Verwaltungsunternehmen.
Verstöße gegen diese Pflichten sind keine Bagatellen. Bei Mängeln können die Berufsgenossenschaften Bußgelder verhängen, Nachschauen durchführen und im Wiederholungsfall Betriebe stilllegen. Arbeitsschutzbehörden der Länder sind zudem befugt, eigenständig Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen. Für Investoren bedeutet dies: Ein Betrieb ohne nachweislich bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt ein erhebliches regulatorisches Risiko, das im Rahmen einer Legal Due Diligence zwingend zu erfassen ist. Offene Verfahren, dokumentierte Mängelrügen durch Behörden sowie fehlende Bestellungsurkunden sind dabei zentrale Prüfpunkte.
Arbeitsschutz im ESG-Zusammenhang
ESG-Kriterien haben sich in der institutionellen Kapitalanlage als Bewertungsmaßstab etabliert. Im „S“ (Social) zählen unter anderem Arbeitsbedingungen, Unfallquoten und der Umgang mit Arbeitsschutzpflichten zu den entscheidenden Kennzahlen. Ratingagenturen erfassen Arbeitsunfälle, laufende Verfahren wegen Arbeitsschutzverstößen und die Qualität des Gesundheitsmanagements im Rahmen ihrer Scoring-Modelle.
Ein Betrieb mit hoher meldepflichtiger Unfallquote – also Arbeitsunfällen mit mehr als drei Ausfalltagen je 1.000 Vollzeitbeschäftigte – fällt in diesen Systemen negativ auf. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht jährlich branchenspezifische Vergleichswerte, die als Benchmark dienen. Liegt ein Unternehmen dauerhaft über dem Branchenniveau, ist das ein klares Signal für strukturelle Schwächen im Arbeitsschutzmanagement.
Externe Fachkräfte als strukturelle Lösung für KMU
Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen vor dem Problem, dass sie der gesetzlichen Bestellpflicht nach ASiG genügen müssen, aber keine eigenen Spezialisten haben können oder wollen. Eine Vollzeitstelle für Arbeitssicherheit ist bei einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern kaum zu rechtfertigen. Hier lässt sich die Lösung in der externen Beauftragung finden. Wer eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sucht, kann sich an Dienstleister wenden, die die Bestellpflicht nach ASiG erfüllen und in der Lage sind, skalierbare Betreuungsmodelle anzubieten.
Für Investoren ist diese externe Lösung grundsätzlich gleichwertig zu einer internen Bestellung – vorausgesetzt, Verträge, Dokumentation und Einsatzzeiten entsprechen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Bestellungsurkunden, Einsatzberichte und Gefährdungsbeurteilungen müssen vollständig und aktuell vorliegen. Fehlen diese Unterlagen, entsteht im M&A-Prozess ein potenzielles Haftungsthema, das den Kaufpreis beeinflussen oder Transaktionen verzögern kann.
Haftungsrisiken und ihre finanziellen Auswirkungen
Arbeitsunfälle, die zu schweren Personenschäden führen, können für Unternehmen erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Neben direkten Ausgaben wie Lohnfortzahlungen, Kosten für Ersatzkräfte und Sachschäden fallen auch indirekte Kosten an. Dazu gehören Produktionsausfälle, Schäden am Unternehmensruf und höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Schätzungen zeigen, dass die indirekten Kosten eines Arbeitsunfalls die direkten Kosten um das Drei- bis Zehnfache übersteigen können. Bei schweren Unfällen, die langfristige Folgen für die betroffenen Personen haben, können Schadensersatzforderungen entstehen, die über den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
Bei grober Fahrlässigkeit drohen zudem Schadensersatzforderungen, die über den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Strafrechtlich relevant wird es, wenn unzureichende Schutzmaßnahmen nachweislich ursächlich sind. In solchen Fällen können Geschäftsführer und leitende Angestellte gemäß § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder § 222 StGB (fahrlässige Tötung) persönlich haftbar gemacht werden. D&O-Versicherungen greifen nur, wenn die gesetzlichen Pflichten nachweislich erfüllt wurden – bei fehlender Dokumentation droht Leistungsverweigerung.
Gefährdungsbeurteilung als Kerndokument im Datenraum
Zentrales Dokument im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie ist für jeden Arbeitsplatz verpflichtend zu erstellen, schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren. In der Praxis fehlt dieses Dokument jedoch häufig oder ist veraltet – beides fällt im Prüfprozess sofort auf.
Für M&A-Transaktionen gilt: Eine unzureichende oder fehlende Gefährdungsbeurteilung stellt einen konkreten Mangel dar und kann sich negativ auf die Warranty-and-Indemnity-Versicherung auswirken. Käufer sollten im Datenraum gezielt auf folgende Unterlagen achten:
– Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen je Arbeitsbereich
– Bestellungsurkunden für Fachkraft und Betriebsarzt
– Unterweisungsnachweise der Mitarbeitenden (mindestens jährlich gemäß § 12 ArbSchG)
– Prüfnachweise für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsschutz als messbarer Werttreiber
Ein gut strukturiertes Arbeitsschutzsystem ist kein reiner Kostenfaktor. Unternehmen mit niedrigen Unfallquoten profitieren von geringeren Beiträgen zur Berufsgenossenschaft, da das Beitragssystem individuelle Unfallbelastungen berücksichtigt. Hinzu kommen weniger krankheitsbedingte Ausfälle, eine stabilere Belegschaft und häufig eine höhere Mitarbeitendenzufriedenheit.
Für Investoren ergibt sich daraus eine klare Schlussfolgerung: Arbeitsschutz-Compliance ist kein Nebenthema, sondern ein eigenständiger Prüfbereich innerhalb der Due Diligence. Unternehmen, die hier strukturiert, dokumentiert und nachweisbar aufgestellt sind, reduzieren nicht nur Risiken – sie steigern auch ihre Attraktivität als Investment.
*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Krypto und Verhaltensanalyse.
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