AGV von René Lezard nicht beschlussfähig

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Modehersteller RENÉ LEZARD setzt finanzwirtschaftliche Restrukturierung unter Schutzschirm fort

Die jüngste Anleihegläubiger-Abstimmung des Damen- und Herrenbekleidungsspezialisten René Lezard war nicht beschlussfähig. Eine zweite soll nun zeitnah folgen.

So konnten Anleihe-Gläubiger im Rahmen einer Abstimmung ohne Präsenzversammlung bis heute Morgen 0800 über die Tagesordnungspunkte abstimmen.

50% Teilnahmequote bezüglich des ausstehenden Anleihevolumens von rund 15 Mio. EUR wären erforderlich gewesen, davon wiederum hätten 75% den entscheidenden TOPs zustimmen müssen.

Das 1978 gegründete Modehaus strebt jetzt zeitnah eine zweite AGV an, wo 25% Teilnahmequote ausreichen.

Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB wurde ja kürzlich bereits zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Genau wie diese Wahl erfolgte u.a. die Zinsstundung zunächst befristet. Nunmehr sollte darüber befunden werden, die unterschiedlichen Punkte zu prolongieren. Zu den Details sei auf die TOPs verwiesen.

Die Lezard-Anleihe steht bei 18% auf bereits gewohnt depressivem Niveau.

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