Adler Modemärkte: Kapitalherabsetzung, Delisting und anschließende Kapitalerhöhung

Foto @ Adler Modemärkte AG

Die Adler Modemärkte AG vollzieht die im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen aus Kapitalherabsetzung, Delisting und anschließende Kapitalerhöhung – die Zeitfracht Logistik Holding GmbH wird danach alleiniger Anteilseigner des Modeunternehmens sein.

Nachdem der Insolvenzplan durch die Insolvenzgläubiger der Adler Modemärkte AG beim gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin am 27. Juli 2021 einstimmig angenommen wurde und zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist, beabsichtigt das Unternehmen nun, die im Insolvenzplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen zeitnah zu vollziehen.

So wird zunächst das Grundkapital des Modefilialisten in Form eines Kapitalschnitts auf Null herabgesetzt werden. Dieser Schritt erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 229 ff. AktG, da sie dem Ausgleich von Wertminderungen und der Deckung sonstiger Verluste dient.

Die Kapitalherabsetzung wird mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam werden, die voraussichtlich am 17. August erfolgen wird. Die bestehenden Aktionäre scheiden in diesem Zuge aus der Gesellschaft aus. Die Kapitalherabsetzung wird ein automatisches Delisting der Aktien der Gesellschaft an allen Börsenplätzen zur Folge haben.

Foto: © Chinnapong – stock.adobe.com

Unmittelbar anschließend, d.h. voraussichtlich ebenfalls heute, wird das Grundkapital der Gesellschaft durch die Zuführung neuen Eigenkapitals mittels Ausgabe von 3 Mio. neuen Aktien zum rechnerischen Nennbetrag von je 1 EUR an die Zeitfracht Logistik Holding GmbH von Null auf 3 Mio. EUR erhöht werden.

Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre ist ausgeschlossen. Zeitfracht wird damit künftig alleiniger Aktionär von ADLER sein.

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