Accentro benötigt zunächst Zinsaufschub bis Ende September

Eigentlich hatte Accentro im Hinblick auf Flucht unter das StaRUG schon alles hübsch, wenn auch überaus kompliziert ausgetüftelt – reicht trotzdem noch nicht…

Nach der am 29. März erzielten Grundsatzeinigung über eine umfassende Restrukturierungslösung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, mit der Implementierung der Restrukturierungslösung zu beginnen.

Dies beinhaltet zunächst die kurzfristige Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) beim zuständigen Amtsgericht Berlin.

Accentro und Wohnungen

Um die erfolgreiche Implementierung der Restrukturierungslösung mit Blick auf die zum 30. Juni fällig werdenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht zu gefährden, habe Accentro beschlossen, eine weitere Änderung der Anleihebedingungen einzuleiten, die eine Anpassung der relevanten Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsfälligkeiten in Form eines Aufschubs bis zum 30. September vorsieht.

Entsprechende Bekanntmachungen bezüglich der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz werden den Inhabern der Anleihe 2020/26 zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

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