Frankfurt oder Ferne? – die strategische Ortswahl bei Gläubigerversammlungen

Die Frage der Ortswahl stellt sich im Kontext von Gläubigerversammlungen in vielerlei Hinsicht. Hierzu gehören etwa die Festlegung des Versammlungsortes, die Wahl eines Notars für erforderliche notarielle Tätigkeiten vor Ort, aber auch die Auswahl des örtlich zuständigen Gerichts im Falle von streitigen Auseinandersetzungen und Beschlussanfechtungsklagen.Weiterlesen