SeniVita Social: Anleiherestrukturierung in trocknen Tüchern?

Foto @ SeniVita Social Estate AG

Zwischenzeitliches Aufatmen bei der SeniVita Social Estate AG: Die im Vorfeld zur zweiten AGV stattgefundene virtuelle Anleihegläubigerabstimmung erreichte das notwendige Quorum sowie die erforderlichen Mehrheiten für die angestrebte Modifikation der ausstehenden Wandelanleihe.

Noch gestern Abend teilte der Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland mit, dass bei der vom 4. bis 7. April laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der 6,5%-Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000 A13SHL 2) bereits vorzeitig die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten erreicht wurden.

Danach hätten sich bis zum Abend Anleihegläubiger mit einem Wertanteil von über 50% am ausstehenden Anleihevolumen über zuletzt knapp 46 Mio. EUR an der Abstimmung beteiligt und mit jeweils deutlich mehr als 75% den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zugestimmt.

Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Laufzeit der ursprünglich am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung anstehenden Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern.

SENIVITA SOC.WS 2015/20 (WKN: A13SHL)

Die Modifikation der Anleihebedingungen ist laut SeniVita Social Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Firmenwebseite veröffentlichen.

Die für heute in Bayreuth geplante Anleihegläubigerversammlung wird dennoch stattfinden. Gläubiger haben die Möglichkeit, die AGV online zu verfolgen.

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