
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unterstützt die Beschlussvorschläge der sich in Schieflage befindlichen PANDION AG. Aus Sicht der Anlegerschützer beinhalten die angestrebten TOPs auch eine angemessene Kompensation für die betroffenen Anleihegläubiger.
Die PANDION AG hat zu Wochenbeginn die Inhaber ihrer 5,5%-Unternehmensanleihe 2021/26 (ISIN: DE000 A289YC 5) zu einer Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert, die vom 17. bis 19. November 2025 stattfinden soll. Hauptbeschlussgegenstände sollen in erster Linie eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um 2,5 Jahre bis zum 05. August 2028 bei gleichzeitiger Zinskuponerhöhung ab dem 05. Februar 2026 auf sodann 8,0% p.a. und halbjährlicher Zinszahlung sowie eine Teilrückzahlung in Höhe von 10% zum 31. Dezember 2027 sein.
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sei die Verlängerungsabsicht zwar grundsätzlich unerfreulich, jedoch aufgrund der sich seit 2022 eintrübenden wirtschaftlichen Lage am Immobilienmarkt und der nur langsam voranschreitenden Erholung vorhersehbar gewesen.
Aus Sicht der SdK stellt die im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung angebotene Erhöhung des Zinssatzes bei halbjährlicher Zinszahlung eine angemessene Kompensation dar. Auch die vorgesehene Teilrückzahlung und die angestrebte Steigerung des Transparenzniveaus durch vierteljährliche Investorenkonfe…