
Insolvenzverfahren über die HELMA Eigenheimbau AG eröffnet: Mit Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn – Abteilung für Insolvenzsachen – vom 1. Juni 2024 wurde demnach unter dem Aktenzeichen 35 IN 35/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des einstigen Anbieters von Massivhäusern und früheren KMU-Anleiheemittenten eröffnet.
Im nunmehr eröffneten Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau wurde zugleich der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Manuel Sack, von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Ebenfalls mit Beschluss vom 1. Juni hat das Amtsgericht Gifhorn – Abteilung für Insolvenzsachen – unter dem Aktenzeichen 35 IN 37/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Wohnungsbau GmbH eröffnet. Auch hier wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Manuel Sack, von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Für die sich in der vorläufigen Insolvenz befindliche HELMA Ferienimmobilien GmbH werde das Regelinsolvenzverfahren voraussichtlich im Juli eröffnet.
Der Aufsichtsrat der HELMA Eigenheimbau AG habe unterdessen den Vorstandsvertrag mit Felix J. Krekel vorerst bis Ende Juni verlängert.
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