
Die Insolvenzverwaltung der ALNO AG bittet für Abschlagszahlung zu Tisch: Wie One Square Advisory in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger für die 8,5%-ALNO-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000 A1R1BR 4) über initial 45 Mio. EUR unlängst informierte, sei eine Abschlagszahlung des Insolvenzverwalters in Höhe von 10% der angemeldeten Forderung über das Clearstream-System ausgeschüttet worden.
Dies bedeute, dass der Zahlbetrag automatisch – vergleichbar einer Dividendenzahlung – demjenigen Wertpapierverrechnungskonto gutgeschrieben wird, in dessen Wertpapierdepot die Anleihe zum Stichtag 30. September 2024 verbucht war.
Die Zahlstelle habe die Ausschüttung am 5. November über Clearstream an die depotführenden Banken vorgenommen. Die Verbuchung auf den Konten der Anleihegläubiger erfolge erfahrungsgemäß in den Tagen danach.
Der Insolvenzverwalter der ALNO AG teilte dem gemeinsamen Vertreter mit, dass die Ausschüttung gleichmäßig-quotal auf das Anleihekapital und die bis zur Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen erfolgt sei (nach Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachrangig und werden nicht bedient).
Dies bedeute, dass je TSV à 1.000 EUR eine Ausschüttung in Höhe von 100 EUR zzgl. Zinsen von 3,24 EUR vorgenommen wurde, insgesamt also 103,24 EUR. Auf den Zinsanteil fällt die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
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