SBS LEGAL: 1. Juli 2026 ist kein MiCAR-Schockdatum

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Aktuell kursieren in Google-KI-Antworten Beiträge, die den Eindruck erwecken, als würde der 1. Juli 2026 eine Art Paukenschlag darstellen, nach dem Offshore-Börsen plötzlich keine EU-Kunden mehr bedienen dürfen. Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), die einheitliche EU-Verordnung für Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleistungen, sei hierfür der Auslöser. ABER: Das ist so nicht richtig und sorgt für Verunsicherung und unnötig für Panik. Der aktuelle Blogbeitrag der SBS LEGAL Rechtsanwälte ordnet das tatsächliche Datum ein und  erklärt, für wen der Stichtag überhaupt Bedeutung hat:

Was die Übergangsfrist wirklich bedeutet
Die sog. Grandfathering-Regel (Art. 143 Abs. 3 MiCAR) betrifft ausschließlich Anbieter, die bereits vor MiCAR eine nationale EU-Lizenz hatten, z.B. eine BaFin-Lizenz in Deutschland oder eine FMA-Zulassung in Österreich. Diese Anbieter bekamen Zeit, ihre alte nationale Zulassung in eine neue CASP-Lizenz nach MiCAR zu überführen. Diese Frist läuft zum 01.07.2026 aus.

Eine Börse auf den Seychellen, in Dubai oder sonst außerhalb der EU hatte aber nie eine solche nationale EU-Lizenz. Für sie gibt es deshalb nichts zu überführen und nichts, das zum 01.07.2026 ausläuft. Der Stichtag ändert für diese Plattformen schlicht gar nichts.

Das eigentliche Datum war der 30. Dezember 2024
Für unlizenzierte Drittstaaten-Börsen gilt, dass sie EU-Kunden bereits seit dem 30.12.2024 regulär nicht mehr bedienen durften, seit diesem Tag ist MiCAR für Kryptowertedienstleister vollständig in Kraft.

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Das galt aber auch schon vor MiCAR, denn unlizenzierte Kryptowertedienstleister hätten auch in den Jahren davor ohne Lizenz in den jeweiligen EU-Ländern Ihre Angebote gar nicht an EU Bürger offerieren dürfen.

Wer heute und das auch schon vor 2024 auf einer solchen Plattform aktiv ist, bewegt sich in einer Situation, die sich am 01.07.2026 rechtlich in keiner Weise verändert. Was in diversen Beiträgen als „Ankündigung der Börsen“ dargestellt wird, lässt sich bei näherer Betrachtung meist nicht auf offizielle Mitteilungen der Plattformen selbst zurückführen. Es handelt sich dabei mutmaßlich überwiegend um Clickbait-Inhalte von Drittseiten, die den 01.07.2026 als dramatischen Wendepunkt inszenieren, weil sich damit Klicks generieren lassen.

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Belastbare, offizielle Kommunikation der betreffenden Börsen, wonach EU-Kunden zum 1. Juli pauschal ausgesperrt werden, existiert in dieser Form schlicht nicht.

MiCAR richtet sich an Dienstleister, nicht an Nutzer. Es gibt kein gesetzliches Verbot für EU-Bürger, eine unlizenzierte Börse zu nutzen. Wer das trotzdem tut, trägt das damit verbundene Risiko selbst — kein Einlagenschutz, keine Aufsichtsbehörde, keine Haftung im Streitfall. Das ist eine individuelle Risikoentscheidung, die jeder für sich selbst treffen kann und muss.

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Fazit
Der 1. Juli 2026 ist kein MiCAR-Schockdatum. Wer auf einer unregulierten Offshore-Börse handelt, sollte das bewusst und informiert tun, aber nicht aufgrund von KI-Antworten in Panik geraten, die den 01.07.2026 als Wendepunkt darstellen, der er für Offshore-Plattformen schlicht nicht ist. Die Rechtslage ist seit dem 30.12.2024 klar.

Disclaimer: Dies ist keine bindende, rechtsverbindliche Auskunft, sondern lediglich ein uns [Anm. d. Red.: SBS LEGAL Rechtsanwälte] vorliegender möglicher Sachtatbestand, der auf der Basis erhaltener rechtlicher Auskünfte besteht. Personen, oder Gesellschaften, die sich bei Kryptodienstleistern, oder Finanzportalen außerhalb Europas registriert haben, oder registrieren werden, sind für Ihr Handeln und die daraus entstehenden Situationen selbst verantwortlich. Hierzu ist es sicherlich hilfreich, sich selbst über die rechtliche Situation zu informieren.