Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Neuer Interessenverband vertritt kleine und mittlere Unternehmen in Brüssel – Gründung am 30. August 2017 in Frankfurt am Main
Endlich gibt es eine Interessenvertretung, die sich speziell für die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstandes in Deutschland einsetzt. Bereits die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) hatte gezeigt, dass es dringend einer Interessenvertretung bedarf. Seit kurzem ist zudem die neue EU-Prospektverordnung wirksam, die speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein eigenes Prospektformat vorgibt. In einer aktuellen Konsultation zu dem neuen Prospektformat wird u.a. diskutiert, nationale Rechnungsstandards zukünftig durch IFRS zu ersetzen, was für KMU mit erheblichen Mehr- und Umstellungskosten verbunden wäre. Damit Mittelständler eine Plattform haben, um gemeinsam auf diese und andere Verordnungen aus Brüssel und sonstige Themen, die den kapitalmarktorientierten Mittelstand betreffen, zu reagieren, wird sich am 30. August 2017 Deutschlands erster Interessenverband für kapitalmarktorientierte KMU gründen.
Erste Maßnahme des Verbandes wird es sein, eine Stellungnahme zum „EU-Wachstumsprospekt“ – dem neuen Prospektformat speziell für KMU – auszuarbeiten. Zu Inhalt und Form des EU-Wachstumsprospekts haben die Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden kürzlich ein 100-seitiges Konsultationspapier veröffentlicht: Bis zum 28. September 2017 können kapitalmarktorientierte KMU dazu Stellung beziehen. Unter anderem stehen hier auch die Abschlüsse in dem Prospekt nach nationalen Rechnungslegungsstandards auf dem Prüfstand.
Eine der 28 Fragen im Konsultationspapier lautet beispielsweise: „Stimmen sie damit überein, dass es Emittenten erlaubt sein soll, in den EU-Wachstumsprospekt Abschlüsse aufzunehmen, die nach nationalen Rechnungslegungsstandards (HGB) erstellt worden sind? Sofern dies nicht der Fall ist, begründen Sie dies bitte. Bitte geben Sie darüber hinaus eine Kostenschätzung der zusätzlichen Kosten an, wenn die Abschlüsse nach IFRS erstellt werden.“
Ingo Wegerich, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, der die Gründungsversammlung des neuen Interessenverbandes organisiert, meint: „Gegenwärtig bilanziert der überwiegende Anteil der deutschen Mittelständler in ihren Wertpapierprospekten nach HGB. Sollten die mittelständischen Unternehmen künftig nach IFRS in ihren Wertpapierprospekten bilanzieren müssen, wäre dies mit erheblichen Mehr- und Umstellungskosten für sie verbunden.“
Interessierte Unternehmen können sich Informationen über eine Mitgliedschaft im Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. zusenden lassen. Die Mitgliedschaft soll für KMU kostenfrei sein. Mittelständler, die sich für das Thema Kapitalbeschaffung interessieren, sind herzlich eingeladen, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen.
Agenda der Informationsveranstaltung:
Renata Bandov, Deutsche Börse AG, wird „Scale – Das neue KMU Segment der Deutsche Börse“ vorstellen.
Dr. Gerrit Fey vom Deutschen Aktieninstitut e.V. wird über die „Die Entwicklung der revidierten EU-Marktmissbrauchsverordnung – Erfahrungen mit Politik und Behörden“ berichten.
Hans-Jürgen Friedrich, KFM Deutsche Mittelstand AG, referiert darüber, wie Unternehmensanleihen des Mittelstandes aus Investorensicht beurteilt werden.
Ingo Wegerich, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, diskutiert die Frage „Warum brauchen wir jetzt mehr denn je einen Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU?“
Anschließend: Gründungsversammlung des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter KMU e.V.
Ort und Zeit:
Mittwoch, 30. August 2017
Zeit: 13:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Welle 10, 60322 Frankfurt am Main
Anmeldung: Interessenverband-KMU@luther-lawfirm.com
Link zur Anmeldung und Einladung: http://www.luther-lawfirm.com/fileadmin/user_upload/PDF/Einladungen/Gruendungsveranstaltung_Interessenverband_KMU.pdf
Ingo Wegerich
Rechtsanwalt | Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt a.M.
Telefon: +49 69 27229 24875
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
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