KMU-Verband: Fristverlängerung zur Einreichung für kumU

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Der Interessenverband Kapitalmarkt KMU e.V. wird die Frist zur Einreichung der journalistischen Beiträge für den Journalistenpreis kumU bis zum 26. März 2021 verlängern.

„Aufgrund der herausfordernden Ausnahmesituation mit dem monatelangen Shutdown, der auch viele Redaktionen ins dauerhafte Homeoffice schickt, hat unser Verband beschlossen, die Einreichungsfrist um einen Monat bis Ende März zu verlängern.

Wir hoffen, dass wir damit den Journalisten die Möglichkeit geben, ihre Beiträge unkomplizierter einreichen zu können“, so der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtanwaltsgesellschaft Ingo Wegerich.

Der Journalistenpreis kumU des Interessenverband Kapitalmarkt KMU wird im Jahr 2021 zum dritten Mal verliehen. Der Verband möchte damit Journalisten auszeichnen, die sich in ihren Beiträgen im Jahr 2020 intensiv mit dem Thema Kapitalmarkt rund um den Mittelstand auseinandergesetzt haben. Ausgeschlossen sind investigativ angelegte Beiträge.

Die Auszeichnung gilt Artikeln, die das Thema Mittelstand und KMU in hervorragender Weise anschaulich vermitteln und Zusammenhänge transparent darstellen. Die Beiträge müssen ein Höchstmaß sowohl Kapitalmarkt- als auch didaktisch-journalistischer Kompetenz zeigen. Prämiert werden Artikel, die Mittelstand und Kapitalmarkt erklärend auch anhand von Beispielen miteinander verbinden.

Details zum kumU
Ausschreibung Prämierung 2021
Zielgruppe Journalisten deutschlandweit
Medien Print / Online / Crossmedial
Dotierung:
1. Platz 2.500 EUR
2. Platz 1.000 EUR
3. Platz 500 EUR

Einsendeschluss ist der 26. März 2021.

Ingo Wegerich, Luther

Stifter Interessenverband Kapitalmarkt KMU e.V.
Ansprechpartner Ingo Wegerich bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse An der Welle 10, 60322 Frankfurt am Main
Telefon Tel. +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/

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