DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC – Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc 31.03.2017 / 11:09 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDE
Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC – Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc Heute wurde der Deutsche Börse AG („DBAG„) die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc („LSEG„) zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet. In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016, wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3 April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt. Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream. DISCLAIMER Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf von Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften des Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige Broker außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der DBAG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Aussagen“ handelt oder die als solche betrachtet werden könnten. „Zukunftsgerichtete Aussagen“ sind naturgemäß vorausblickend und basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung von DBAG und LSEG im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern wie „plant“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „unterliegt“, „budgetiert“, „eingeplant“, „einschätzen“, „sagt voraus“, „beabsichtigt“, „antizipiert“ oder „antizipiert nicht“ oder „glaubt“ bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreten „können“, „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „werden“. Obwohl DBAG und LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen reflektierten Erwartungen angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen sich als richtig erweisen. Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in der Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden.
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