Die Revision – wann ist sie sinnvoll?

Was ist unter Revision einlegen im Detail zu verstehen und in welchen Fällen ist sie sinnvoll bzw. überhaupt zulässig? Von Robert Steininger*

Zu den Hauptprinzipien der Justiz gehört selbstverständlich die Gerechtigkeit. Diese soll dafür sorgen, dass der Einfluss von Subjektivität ausgeschlossen wird – von Bedeutung sind lediglich die rationalen rechtlichen Vorgaben. So findet beispielsweise eine Bewertung stets vollkommen unabhängig vom sozialen Status der oder des Angeklagten statt.

Allerdings handelt es sich bei Richtern ebenfalls nur um Menschen, die demnach keinesfalls unfehlbar sind. Im Kontext der Justiz kann dies jedoch besonders tragisch sein, da ein Missgriff eine direkte Beeinträchtigung für den Betroffenen bedeutet. Damit eine Möglichkeit besteht, auch nach einer richterlichen Fehlentscheidung noch zu seinem eigenen Recht zu gelangen, existiert das Rechtsmittel der Revision.

Doch was ist z.B. unter Revision einlegen eigentlich im Detail zu verstehen und in welchen Fällen zeigt es sich als sinnvoll, von den wertvollen verfüggaren Rechtsmitteln Gebrauch zu machen?

Revision – das steckt dahinter

Wird in einem gerichtlichen Kontext von Revision gesprochen, wird damit ein Rechtsmittel gemeint, das die Kraft hat, ein Urteil in seiner Rechtskraft zu hemmen, sodass die bereits angesetzte Strafe aufgehoben oder geändert wird. In der Regel hat ein positives Revisionsurteil zur Folge, dass sich der Angeklagte in einer vorteilhafteren Position als zuvor befindet.

Allerdings steht es nicht nur dem Angeklagten frei, die Möglichkeit der Revision in Anspruch zu nehmen. Das Rechtsmittel steht ebenfalls der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, einem Nebenkläger oder dem Kläger. Allerdings wird die Revision hauptsächlich durch Angeklagte beantragt. Somit lässt sich die Revision grundsätzlich als Hilfsmittel für den Angeklagten bezeichnen, um ein vermeintlich fehlerhaftes Urteil abzuwehren und nachträglich noch eine Überprüfung zu erwirken. Gegen ein Urteil wird in den meisten Fällen in der zweiten Instanz Revision eingelegt.

Wann ist die Revision gültig?

Unabhängig davon, vor welchem Gerichtszweig die Revision angewandt wird – in den unterschiedlichen Prozessen zeigt sich ihr Aufbau und das Vorgehen identisch. Die Revision zeichnet sich vor allem durch zwei Merkmale aus, nämlich ihre Begründetheit und ihre Zulässigkeit. Damit der Angeklagte die Möglichkeit hat, ein Urteil zu revidieren, müssen diese beiden Aspekte im ersten Schritt erfüllt werden.

Die Zulässigkeit der Revision

Hinsichtlich der Frage, ob sich eine Revision grundsätzlich als zulässig zeigt, findet eine automatische Kontrolle von Amts wegen statt. Diese führt das zuständige Gericht aus. Sollte sich im Zuge dessen zeigen, dass eine Revision in dem vorliegenden Fall als unzulässig zu bewerten ist, kommt es zu einer entsprechenden Ablehnung.

Damit eine Zulässigkeit gegeben ist, ist es unter anderem nötig, dass die Revision gegen ein Urteil in der Berufungsinstanz eingelegt wird. Die Revision stellt so in der Regel den letzten von drei Schritten dar. Zunächst wird in der ersten Instanz ein Urteil gesprochen, anschließend wäre möglich, Berufung einzulegen. Kommt es im Zuge dieser nicht zu einer Änderung oder Negierung der ursprünglichen Entscheidung, steht dem Angeklagten die Revision zur Verfügung.

Nötig ist es daneben auch, dass die Revision mit einer Erklärung über eine vorliegende Beschwerde einhergeht. Dies ist beispielsweise im Bereich des Strafrechts stets der Fall, wenn es zu dem Verhängen einer Freiheits- oder Geldstrafe gekommen ist. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision besteht darin, dass diese innerhalb der gesetzten Frist eingelegt wurde – inklusive einer umfassenden Begründung.

Die Begründetheit

Hinsichtlich der Begründetheit ist entscheidend, dass das ergangene Urteil nicht bei einem weiteren Prozess erneut gefällt wird. Neue Beweise oder Umstände spielen somit keine Rolle. Der Fokus liegt ausschließlich auf eventuellen Rechts- oder Verfahrensfehlern.

Das Kriterium der Begründetheit zeigt sich stets dann als erfüllt, wenn tatsächlich ein Verfahrens- oder Rechtsfehler vorhanden ist. Außerdem muss das Urteil auf dem angeführten entsprechenden Mangel beruht haben.

*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Fußball, Krypto und Verhaltensanalyse.

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