Adler Gruppe: Einspruch gegen Bescheid der BaFin

Die Adler Gruppe wehrt sich gegen eine vermeintliche Fehlerfeststellung seitens der BaFin im Konzernabschluss 2019.

Die Adler-Gruppe lege Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ein.

Die BaFin habe Rahmen einer Fehlerfeststellung beschieden, dass der testierte Konzernabschluss zum 31.12.2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ADLER Real Estate AG („ADLER Real Estate“) gemäß § 109 Abs. 1 WpHG einen Bilanzierungsfehler enthalte. Ein entsprechender Bescheid wurde ADLER Real Estate von der BaFin auch zugestellt.

Kern der Diskussion sei eine aus Sicht der BaFin überhöhte Bewertung eines Immobilienprojekts, das sog. ‚Glasmacherviertel‘. Die Bewertung seitens Adler sei von einem professionellen, unabhängigen Sachverständigen vorgenommen worden – der Konzernabschluss daher mehrfach geprüft und die testierte Bewertung für ordnungsgemäß und korrekt erklärt.

Die Adler-Gruppe betone dabei den nach wie vor guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin trotz gegensätzlicher Positionen in komplexen Sachverhalten.

Die gerichtliche Überprüfung des Bescheids der BaFin werde nach Überzeugung der Adler Gruppe einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.

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Zur Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes durch Prof. Dr. A. Stefan Kirsten Mitte Februar gehörte auch ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance.

Auf der jüngsten Hauptversammlung am 29. Juni dieses Jahres wurden die Maßnahmen mit großer Mehrheit der Aktionäre unterstützt und der Verwaltungsrat der Adler Group, bestehend aus Stefan Kirsten (Vorsitzender), Thierry Beaudemoulin (Daily Manager und CEO), Thilo Schmid und Thomas Zinnöcker mit Zustimmungsraten von bis zu nahe 100% für die Dauer von drei Jahren gewählt.

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