SINGULUS TECHNOLOGIES : im Trippelschritt voran

Spezialmaschinenbauer SINGULUS TECHNOLOGIES hat mit seinen Kreditgebern Verlängerungen zur Vorlage der testierten Jahresabschlüsse ausgehandelt.

So hat das Unternehmen aus Kahl am Main mit den Kreditgebern der Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR sowie des zugesagten und vorrangig besicherten Darlehens in Höhe von 4,0 Mio. EUR Verlängerungen zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 vereinbart.

Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates zunächst die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden.

Für das Darlehen über 4,0 Mio. EUR sei dabei eine Verlängerung bis zum 28. Oktober vereinbart.

Die Vorlagefrist im Darlehensvertrag mit der internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurde ebenfalls verlängert. Die Bank hat angekündigt, dass sie die Fristverlängerung aus formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August gewähren könne.

Der Bank sei bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden.

Anfang Juli hatte SINGULUS bekannt gegeben, dass der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ein Anleihegläubiger darüber informiert habe, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen – konkret die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 – verletzt.

Einen Tag später warf der bisherige gemeinsame Vertreter das Handtuch – aufgrund eines ‚formalen Interessenkonflikts‘.

Die aus der Restrukturierung vor einigen Jahren stammende Altanleihe hat noch ein Volumen von ca. 12 Mio. EUR. Das klingt nach nicht so viel, aber für SINGULUS ist sie wie ein Mühlstein am Hals.

Für SINGULUS wird es zeitlich ziemlich eng. Das Testat für den 2020er Jahresabschluss lässt ohnehin schon auf sich warten, und auch 2021 ist inzwischen säumig. Die Ordnungsgelder der BaFin kann SINGULUS verkrafteneine außerordentliche Kündigung der Anleihe wäre mit vielen Fragezeichen verbunden.