SINGULUS rutscht weiter in die Bredouille

Jetzt wirft auch noch der gemeinsame Vertreter von SINGULUS das Handtuch – er habe einen zuvor nicht erkennbaren formalen Interessenkonflikt entdeckt.

Die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, hat dem Unternehmen durch ihren rechtlichen Vertreter Harald Busch, WP StB, mitgeteilt, dass der gemeinsame Vertreter sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlege.

Der gemeinsame Vertreter begründet den Schritt gegenüber der Gesellschaft mit einem bisher nicht erkennbaren formalen Interessenkonflikt.

SINGULUS TECHNOLOGIES werde zusammen mit dem größten Anleihegläubiger einen Vorschlag für die Neuwahl eines gemeinsamen Vertreters vorstellen und diesen in der Gläubigerversammlung zur Abstimmung stellen.

Gestern erst hatte das Unternehmen aus Kahl am Main bekannt gegeben, dass der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft am Samstagabend, den 9. Juli , darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass ein Anleihegläubiger darüber informiert habe, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen – konkret die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 – verletzt.

Damit hat am 9. Juli eine 30-tägige Frist zur Heilung dieser Pflichtverletzung begonnen. Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt.

SINGULUS TECHNOLOGIES

Die aus der Restrukturierung vor einigen Jahren stammende Altanleihe hat noch ein Volumen von ca. 12 Mio. EUR. Das klingt nach nicht so viel, aber für SINGULUS ist sie wie ein Mühlstein am Hals.

Für SINGULUS wird es zeitlich nunmehr ziemlich eng. Das Testat für den 2020er Jahresabschluss lässt ohnehin schon auf sich warten, und auch 2021 ist inzwischen säumig. Die Ordnungsgelder der BaFin kann SINGULUS verkraften, eine außerordentliche Kündigung der Anleihe wohl kaum.

Wirtschaftsprüfer KPMG genügt die Finanzierungszusage durch Durchfinanzierung anscheinend nicht – Status daher offen.  KPMG wolle zusätzliche Unterlagen sehen.

Die Aktie brach heute auf den tiefsten Stand der letzten beiden Jahrzehnte ein, wahrscheinlich seit der Börsennotierung 1997. Die Anleihe ebenfalls, sie notiert bei 45%.

Wie SINGULUS diese Punkte innerhalb der schon laufenden Heilungsfrist lösen will, ist von außen schwer erkennbar.