Auch ‚Besicherung‘ der Anleihe 2020/25 von Eyemaxx offenbar Humbug

Zu dieser Auffassung kommt One Square Advisors nach eingehender juristischer Prüfung durch eine Kanzlei – damit löst sich der letzte Knoten beim insolventen Immo-Projektierer Eyemaxx.

n einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. bis zum 25. März wurde Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen zum neuen gemeinsamen Vertreter der vermeintlich „besicherten“ Anleihe (DE000 A289PZ 4) gewählt.

Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. hatte sich nicht zur Wiederwahl gestellt, da sich die Beurteilung der bestellten Sicherheiten in Anleihe 2020/25 geändert habe.

Juristen sprechen davon, dass es keine ‚betriebliche Rechtfertigung‘ für eine Sicherheitenbestellung durch die Tochtergesellschaften von Eyemaxx Real Estate AG gab, also Sicherheiten von Tochter- und Enkelgesellschaften, die die AG als vermeintliche Besicherung für die Anleihe ausgab. Dies erfülle den Tatbestand einer unerlaubten Einlagenrückgewähr und verstoße gegen die sehr strengen österreichischen Kapitalerhaltungsvorschriften.

Konkret hieße dies, dass die Einräumung dieser Sicherheiten (zumindest teilweise im Umfang des Mangels einer betrieblichen Rechtfertigung) nichtig sei und der Geschäftsführung der Sicherheitenbesteller das Recht zur Löschung zustehe. Der involvierte Insolvenzverwalter hätten bereits angekündigt, davon Gebrauch machen zu wollen, ferner auch One Square, die ja gemeinsamer Vertreter bei den anderen Eyemaxx-Anleihen ist – insofern hätte sich ein Interessenkonflikt ergäben, weiterhin als Vertreter der ‚besicherten‘ Anleihe 2020/25 zu fungieren.

Mit keinem Auge für die Zukunft… [Quelle: Eyemaxx RE]

In nächster Konsequenz würden die ‚Sicherheiten‘ im geschätzten Gesamtwert von bis zu 22 Mio. EUR nunmehr sämtlichen Gläubigern zugerechnet werden.

Da die Abstimmung über den neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihe 2020/25 als Abstimmung ohne Versammlung stattfand und keine Möglichkeit bestand, die Anleihegläubiger im Rahmen einer AGV zu informieren, lädt One Square alle Anleihegläubiger zu einer Telefonkonferenz am 12. April um 17 Uhr ein.

Folgende Einwahlnummer:

DE: (+49) 069 2017 4422 0
PIN: 497 78 320#

Auf der Telefonkonferenz werde One Square über den Stand des Verfahrens, die bisherige Verwertung und die weiteren Schritte informieren.