Fazit des zweiten Calls zur Eyemaxx-Insolvenz

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek hatten Ende letzter Woche den zweiten Call zur Insolvenz von Eyemaxx abgehalten – zahlreiche Fragen stehen weiter im Raum, neue kamen hinzu.

Die Eyemaxx Real Estate AG hatte am 5. November einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde vom Landesgericht Korneuburg inzwischen offiziell eröffnet.

Eckpunkte bzw. Logik des Sanierungsplans

Die Gesellschaft hat einen Sanierungsplan vorgeschlagen, den OSA/Heuking im Folgenden in den wesentlichen Punkten darstellt [verkürzte Darstellung durch BondGuide, beschränkt auf wesentlichste Punkte]

– Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet und ein Sanierungsplan erarbeitet.

– Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20% an, zahlbar innerhalb von drei Jahren. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestquote nach österreichischem Recht.

– Aus dem dem Plan zu Grunde liegenden Konkursszenario, der auf den Angaben der Gesellschaft basiert, ergibt sich ein Wert der Assets von 9,65% für alle Gläubiger. Dieser Wert liegt ca. 10 Punkte unter der gesetzlichen Mindestquote von 20% und würde bei Annahme des Planvorschlags entsprechend auf 20% erhöht.

– In dem Szenario, das dem Sanierungsplan zugrunde liegt, werden die Immobilien, die als Besicherung der Anleihe 2020/2025 dienen, abgesondert.

Restliche 20 Mio. EUR nach Abzug der Insolvenzkosten fließen der Masse zu und ergeben im Verhältnis zu den angegebenen Passiva von ca. 210 Mio. EUR eine Quote von ca. 10%.

– Diverse Vermögensgegenstände werden mehrheitlich als nicht werthaltig angesehen, da sie mit zahlreichen Verbindlichkeiten belastet sind, darunter vielfach Mezzaninkapital-Finanzierungen.

– Einige wenige Vermögensgegenstände sind jedoch werthaltig bzw. sollen gemäß dem Sanierungsplan durch Fortführung bzw. Abschluss unvollständig entwickelter Projekte werthaltig werden und dadurch den notwendigen Zufluss zur Quote ermöglichen.

– Gemäß ‚Liquiditätsplan‘ sollen so im Rahmen der Weiterführung und Veräußerung von vier Projekten ein Netto-Zufluss von ca. 18 Mio. EUR erzielt werden, der zur weiteren Befriedigung der Gläubiger dient und das Erreichen der 20%igen gesetzlichen Mindestquote ermöglicht.

Wichtige Termine

– bis 1. Dezember: Anmeldefrist für Forderungen der Gläubiger, dies gilt auch für Anleihegläubiger. Dies ist keine Ausschlussfrist, d.h. Gläubiger können auch nach dem 1. Dezember noch Forderungen zur Tabelle anmelden. Offen ist allerdings, ob diese dann auch in der Sanierungsplantagsatzung am 26. Januar 2022 über den vorgelegten Sanierungsplan abstimmen können.

– 15. Dezember: Berichts- und Prüfungstagsatzung, auf der über das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden.

– 26. Januar 2022: Sanierungsplantagsatzung, auf der über den von der Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird.

Mit dem engen Zeitplan sollen die Gläubiger bewegt werden, dem Sanierungsplan des Unternehmens ohne einen kompetitiven Prozess und Markttest zuzustimmen. Um die bestmögliche Verwertung und optimale Gläubigerbefriedigung sicherzustellen, ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren.

Interessensbündelung und Dokumentation

One Square und Heuking Kühn haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen.

Folgende Unterlagen sollten zur Verfügung gestellt werden:

aktueller Depotauszug: Der Auszug dient als Nachweis der Gläubigerstellung. Bitte achten Sie darauf, dass Identität des Depotinhabers und das Datum zu erkennen sind.

Vollmacht zur Wahrung und Vertretung Ihrer Interessen vor der Einberufung der Gläubigerversammlung und auch hinsichtlich des österreichischen Sanierungsverfahrens.

Bitte senden Sie One Square die Unterlagen kurzfristig zu, damit die nächsten Schritte, d.h. die Wahl eines gemeinsamen Vertreters mit Legitimation in Österreich sowie die Anmeldung der Forderungen zur Erhöhung der Verhandlungsmacht, zeitnah angegangen werden können.

Bitte beachten Sie, dass durch Unterzeichnung der Vollmacht keine Kosten auf betroffene Anleger zukommen. Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist gesetzlich geregelt und wird von der Eyemaxx Real Estate AG getragen.

Austausch mit der Insolvenzverwalterin

Es hat sich die Gelegenheit aufgrund beiderseitigen Wunschs ergeben, mit der Insolvenzverwalterin zu sprechen und sich damit einen Eindruck der derzeitigen Gegebenheiten zu verschaffen. Nachfolgend seien die wesentlichen Inhalte des Austauschs aufgeführt:

Vorhandene Liquidität im Unternehmen

Aktuell verfügt das Unternehmen über keine Liquidität. Die vorgelegte Liquiditätsplanung weist einen Kontostand von 0 EUR auf. Der erste nennenswerte Eingang ist für Ende November in Höhe von 300.000 EUR aus der Rückzahlung eines Darlehens der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH geplant.

Wert der vorhandenen Assets bzw. Immobilien

Momentan sehen sich OSA/Heuking noch nicht imstande, eine belastbare Einschätzung der vorhandenen Werte zu geben.

Der vorgelegte Plan geht weiterhin davon aus, dass die für die Anleihe 2020/2025 als Sicherheiten bestellten Immobilien mit 13,2 Mio. EUR voll werthaltig sind.

Laut Plan verbleiben für die unbesicherten Gläubiger 20,4 Mio. EUR nach Abzug der Insolvenzkosten, was bei einer gesamten Passivseite von ca. 210 Mio. EUR einer Quote von 9,65% entsprechen würde.

Diese Werte entsprechen nicht der Einschätzung von OSA/Heuking, sondern dem Sanierungsplan der Gesellschaft.

Über den tatsächlichen Wert könne auf Basis der vorliegenden Unterlagen heute noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Der Wert hängt dabei auch von der Art der Verwertung ab und lässt sich wie folgt eingrenzen:

– Im testierten Jahresabschluss 2019 der Eyemaxx Real Estate AG war die Bilanzsumme des Einzelabschlusses 196 Mio. EUR

– Laut aktueller Saldenliste beträgt die Bilanzsumme 130 Mio. EUR

– Laut dem von der Gesellschaft vorgelegten Plan können 43 Mio. EUR realisiert werden.

– Die Gesellschaft ist bereit, den unbesicherten Gläubigern eine Quote von 20% zu zahlen, was einem Wert von ca. 41 Mio. EUR entspricht.

Es sei daher davon auszugehen, dass der Wert der Aktiva zwischen der in dem Plan angeboten Quote in Höhe von 43 Mio. und den laut Saldenliste ausgewiesenen Aktiva von 107 Mio. EUR liege.

Wichtige anstehende Themen

Die Agenda konzentriert sich auf die folgenden Themen:

Bessere Einschätzung der vorhandenen Werte

Evaluierung der Position der Anleihegläubiger zum vorgelegten Plan:

Annahme führt zu 20% Quote ohne Einschnitt beim Eigenkapital

Ablehnung eines Konkursverfahren und geordneter Verwertung

Sicherstellung der Sicherheiten für die besicherten Gläubiger, Frau Dr. Reisch zeigt sich hier sehr kooperativ

Sicherstellung der Finanzierung der Tochtergesellschaften, um Insolvenzen auf dieser Ebene zu verhindern

Kompetitive, geordnete Verwertung (einzeln, Pakete, gesamt) über die Zeit

Sicherstellung der Durchsetzung von Anfechtungen und Ansprüchen aus welchen Gründen auch immer

Sicherstellung einer starken Vertretung der Anleihegläubiger im Verfahren (Gläubigerausschuss, gemeinsamer Vertreter etc.)

Rechtlicher Kontext

Einberufungsverlangen und Wahl eines gemeinsamen Vertreters

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek repräsentieren bereits in jeder Anleihe mehr als 5% der Anleihegläubiger.
Fazit

Es ist dringend geboten, dass die Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Je breiter die Basis ist, auf die OSA/Heuking die Einberufungsverlangen stellen, desto kraftvoller werde die Position der Anleihegläubiger ausfallen. Bitte beachten Sie, dass durch Unterzeichnung der Vollmacht keine Kosten auf Sie zukommen. Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist gesetzlich geregelt und wird von der Eyemaxx Real Estate AG getragen.