Eilmeldung: Hylea beschließt auf 2ter AGV die notwendigen Punkte

Hylea

Die Hylea Group hat die zweite Gläubigerversammlung für ihre 7,25-%-Unternehmensanleihe 2017/22 (DE000 A19S80 1) heute erfolgreich durchgeführt.

In der Gläubigerversammlung wurde das erforderliche Quorum von 25% übertroffen und die Anleihegläubiger haben die vorgesehenen Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefasst.

Die Anleihegläubiger bestellten mit der erforderlichen Mehrheit gemäß Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 3 Herrn Rechtsanwalt Dr. Gustav Meyer zu Schwabedissen zum gemeinsamen Vertreter.

Der gemeinsame Vertreter wurde von den Anleihegläubigern mit der erforderlichen Mehrheit zudem gemäß dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4, Unterpunkte 2 bis 4, mit weiteren Ermächtigungen ausgestattet.

Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 wurden – wie geplant – nicht gefasst.

Die Hylea Group benötigt für eine erfolgreiche Restrukturierung unverändert die Zufuhr externen Kapitals, mit dem vor allem das Working Capital gestärkt werden soll. Verhandlungen hierzu finden parallel statt.