Actaqua widerspricht BaFin

Die BaFin will ein Angebot ohne den erforderlichen Prospekt vermuten bei der Actaqua. Die aber dementiert dies und verweist auf eine völlig korrekte Privatplatzierung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Veröffentlichung auf ihrer Webseite vorgenommen, dass der hinreichend begründete Verdacht bestünde, dass die ACTAQUA GmbH in Deutschland ihre 7,0%-Schuldverschreibung ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde.

Der ACTAQUA GmbH liegen zum jetzigen Stand keine Informationen zum Hintergrund dieser Veröffentlichung oder zur Begründung des geäußerten Verdachts vor. Der Gesellschaft ist seitens der BaFin auch noch keine Mitteilung zugegangen.

Die Gesellschaft sieht daher derzeit auch keinerlei Grundlage für den geäußerten Verdacht. Die betreffende Anleihe wurde ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen qualifizierten Anlegern angeboten. Die Geschäftsführung hat eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts eingeleitet