Epigenomics: neue Pflichtwandelanleihe in Pipeline

Foto @ Epigenomics AG

Auch die Epigenomics AG geht auf Investorenpirsch und emittiert eine brandneue nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2021/24 über bis zu 5,5 Mio. EUR. Der Kurzläufer mit Laufzeit bis Ende Februar 2024 ist insgesamt in bis zu 5 Mio. Epigenomics-Stückaktien wandelbar.

Der Pflichtwandler besteht aus bis zu 500.000 Wandel-TSV im Nennbetrag von je 11 EUR, die zu einem Ausgabepreis von ebenfalls je 11 EUR mittels Bezugsrechtsangebot zunächst bestehenden Aktionären der Epigenomics AG zur Zeichnung (inklusive Überbezugsoption) angeboten werden.

Die Wandel-TSV sind unverzinslich (Zero Coupon) und haben eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2024. Neben Wandlungsrechten innerhalb der Laufzeit besteht eine Wandlungspflicht für alle am 29. Februar 2024 noch nicht gewandelten ausstehenden TSV.

Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen lauten der Wandlungspreis je Aktie auf 1,10 EUR und das Wandlungsverhältnis auf 1:10. Das heißt, dass jede Wandel-TSV in zehn auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 EUR je Aktie wandelbar ist.

Das Bezugsrechtsangebot wird voraussichtlich am 11. Januar auf der Epigenomics-Homepage sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist beginnt danach voraussichtlich am 13. Januar und endet am 27. Januar. Ein Handel der Bezugsrechte soll im Hamburger Freiverkehr stattfinden.

Epigenomics hat eine Back-stop Vereinbarung mit ihrer Aktionärin Deutsche Balaton AG geschlossen, wonach diese verpflichtet ist, Wandel-TSV im Gesamtnennbetrag von bis zu 4 Mio. EUR u.a. auch außerhalb des Bezugsangebot zu übernehmen.

Die Anleiheerlöse sollen für die Finanzierung des operativen Geschäfts verwendet werden. Sie dienen in erster Linie dazu, den finanziellen Handlungsdruck nach der ausstehenden Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der staatlichen US-amerikanischen Krankenversicherung Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS) im Zusammenhang mit dem laufenden Erstattungsverfahren für den Darmkrebs-Früherkennungstest Epi proColon in den USA abzumildern und nicht kurzfristig vom Kapitalmarktklima abhängig zu sein.

Weiterhin werden die Mittel helfen, eine etwaige Verzögerung der Bekanntgabe der CMS-Entscheidung finanziell abzusichern.

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