Exklusiv-Interview zum Anleihe-Umtausch von Enterprise Holdings: „Anleger müssen persönlich aktiv werden“

Interview mit Maximilian Fischer, Investor Relations, Enterprise Holdings

Anleihezeichner müssen selbst aktiv werden, um ihre Unternehmensanleihe 2012/17 in die neue Anleihe 2015/20 umzutauschen. Maximilian Fischer, Leiter Investor Relations bei Enterprise Holdings, rät Anleihezeichnern dazu, aktiv auf ihre Depotbank zuzugehen und diese mit dem Umtausch zu beauftragen.

Seit dem 19. März 2015 und voraussichtlich noch bis zum 26. März haben Inhaber der Enterprise Holdings Unternehmensanleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4) die Möglichkeit, die Teilschuldverschreibungen 1:1 in die neue Unternehmensanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT) umzuwandeln.

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BondGuide: Herr Fischer, Anleger können die Anleihe 2012/17 in die neue Anleihe tauschen. Was heißt das konkret?
Fischer: Jeder Besitzer der Anleihe 2012/17 kann diese bis zum 26. März 2015 in die neue Teilschuldverschreibung 2015/20 tauschen. Von der Bank müsste den Anlegern diesbezüglich bereits ein Schreiben vorliegen, in dem explizit auf diesen Umtausch hingewiesen wird. Dieser wird über die jeweilige depotführende Bank abgewickelt. Der Anleger muss die Bank anweisen, den Tausch durchzuführen.

BondGuide: Der Umtausch erfolgt also nicht automatisch?
Fischer: Nein, der Anleger muss seine Depotbank dazu beauftragen. Ganz wichtig: Er muss persönlich aktiv werden!

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BondGuide: Kann es passieren, dass eine Bank sich weigert, den Umtausch durchzuführen?
Fischer: Wenn ein Inhaber der Anleihe 2012/17 seine depotführende Bank beauftragt, diese zu tauschen, muss die Bank den Tausch umsetzen. Dazu ist sie verpflichtet.

BondGuide: Welche Vorteile hat der Tausch für einen Anleger?
Fischer: Investoren erhalten die bis zum 30. März 2015 aufgelaufenen Stückzinsen für die bisherige Anleihe direkt ausgezahlt. Einen Zusatzbetrag von 20 Euro pro 1.000 Euro Tauschvolumen gibt es dann noch oben drauf. Das entspricht letztlich einem Tauschkurs von 102%. Die Anleger bleiben auch flexibel. Sie können die neue Anleihe 2015/20 ab dem 30. März jederzeit über die Börse verkaufen. Aufgrund des höheren Emissionsvolumens ist vermutlich auch die Handelbarkeit zukünftig höher als bei der bestehenden Anleihe, die sich tendenziell im Volumen verringern wird.

BondGuide: Was erwartet einen Anleger, falls er nicht tauscht?
Fischer: Wer das freiwillige Umtauschangebot nicht wahrnimmt, für den ändert sich nichts. Zinszahlung, Rückzahlung und Handelbarkeit der bisherigen Anleihe bleiben bestehen. Durch die Verringerung des Volumens wird sich allerdings voraussichtlich das Handelsvolumen an der Börse reduzieren.

BondGuide: Können Anleger auch nur einen Teil ihres eingesetzten Kapitals in die neue Anleihe tauschen?
Fischer Ja, auch das ist möglich. Dabei ist natürlich die Stückelung von 1.000 Euro zu beachten. 

BondGuide: Warum bieten Sie überhaupt den Tausch an? – immerhin läuft die Erstanleihe doch noch bis 2017.
Fischer: Wir kümmern uns frühzeitig um die Refinanzierung unserer ersten Anleihe. Vom Tausch und der Barauszahlung von 20 Euro je 1.000 Euro nominal profitieren die Anleger und sichern sich für weitere fünf Jahre eine attraktive Verzinsung in Höhe von 7,0% jährlich. Aber auch wir profitieren – schließlich überlässt der Anleger uns im Falle des Tausches Kapital für weitere fünf Jahre. 


BondGuide:
Herr Fischer, besten Dank, dass Sie kurzfristig eingesprungen sind, um mögliche Unklarheiten für Privatanleger auszuräumen.

Das Interview führte Falko Bozicevic.

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