Wenn ein Cyberangriff die Kühlkette für Lebensmittel unterbricht

Nach Angriffen auf französische Supermärkte mussten Lebensmittel entsorgt werden. In den Niederlanden störte ein Sicherheitsvorfall Bestellungen und Lieferungen. Was folgt daraus für Deutschland? Von Thomas Kress*

Wenn bei einem Lebensmittelhändler die Kühlung ausfällt, zählt jede Stunde. Der Händler muss herausfinden, wie lange die Temperatur zu hoch war, welche Ware betroffen ist und was noch in den Verkauf darf. Währenddessen suchen Techniker nach der Ursache.

In Frankreich ging es kürzlich genau darum. Angreifer hatten die Kühlanlagen mehrerer Supermarktketten manipuliert, Lebensmittel wurden weggeworfen. Der Zugriff passierte digital, den Schaden trug die Ware.

Auch in den Niederlanden traf ein Sicherheitsvorfall den Lebensmittelhandel. Ahold Delhaize, zu dem die Kette Albert Heijn gehört, nahm Systeme vorsorglich vom Netz. Onlinebestellungen und Lieferungen liefen gestört, die Geschäfte blieben offen. Einen Zusammenhang mit den Angriffen in Frankreich gibt es nach aktuellem Stand nicht.

Verderbliche Lebensmittel: Ein Ausfall der Kühlkette hätte Konsequenzen

Verderbliche Lebensmittel: Ein Ausfall der Kühlkette hätte Konsequenzen

Ob solche Störungen die Versorgung ernsthaft gefährden, hängt davon ab, wen es trifft und wie gut er vorbereitet ist. Deutsche Betreiber sollten prüfen, ob ihnen Ähnliches passieren könnte.

Wie verwundbar sind deutsche Händler?

Grundsätzlich ist ein solcher Angriff auch hierzulande möglich. Es kommt darauf an, welche Anlagen im Einsatz sind und wie sie geschützt werden. Die französische Behörde CERT-FR berichtet von kompromittierten Kühlungssteuerungen mehrerer Hersteller, das Problem liegt also nicht bei einer einzelnen Marke.

Viele Anlagen können aus der Ferne überwacht und gewartet werden. Das spart dem Techniker die Fahrt zur Filiale. Der gleiche Zugang wird zum Risiko, wenn er schlecht gesichert ist oder wenn ein gekapertes Benutzerkonto weitreichende Änderungen erlaubt.

Deshalb müssen die Zuständigkeiten über Abteilungen hinweg geklärt sein. Die interne IT kümmert sich vielleicht um die Bürorechner, die Kühlungssteuerung betreut ein externer Dienstleister. Trotzdem muss klar sein, wer die Sicherheitsmeldungen bekommt, wer Updates anstößt und wer prüft, ob sie auch eingespielt wurden.

Eine Anlage, die zuverlässig kühlt, ist damit noch nicht sicher. Mechanisch kann eine Maschine einwandfrei laufen, während für ihre Software keine Sicherheitsupdates mehr erscheinen. In dem Fall muss der Betreiber entscheiden: zusätzlich schützen oder austauschen.

Ein voller Lagerbestand allein sichert keine Versorgung

Aus den bisherigen Vorfällen lässt sich keine flächendeckende Lebensmittelknappheit in Deutschland ableiten. Fällt ein einzelner Markt aus, übernehmen meist andere Märkte und Lieferanten.

Anders sieht es aus, wenn ein zentrales Kühllager oder Verteilzentrum getroffen wird. Es beliefert unter Umständen viele Filialen, und der Nachschub, der lokale Verluste sonst auffängt, bleibt aus.

Ein weiterer Punkt sind gemeinsam genutzte Dienstleister und Zugänge. Selbstständige Filialen sind technisch nicht automatisch voneinander getrennt. Nutzen sie dieselben verwundbaren Systeme oder teilen sich Wartungskonten, kann ein Angriff mehrere Standorte erreichen.

Wenn ich ein Unternehmen absichere, fange ich bei den wichtigsten Aufgaben an. Welche Leistungen müssen weiterlaufen, und welche Anlagen und Verbindungen hängen daran? Daraus ergibt sich, was besonders geschützt werden muss.

So ist man Lebensmittel im Verbrauchermarkt gewohnt

So ist man Lebensmittel im Verbrauchermarkt gewohnt

Im Lebensmittelhandel ist das die Kühlkette, bei einem Wasserversorger der sichere Weiterbetrieb der Anlage. Bei kühlpflichtigen Medikamenten können Temperaturabweichungen die Qualität mindern. Müssen Bestände gesperrt werden und gibt es keinen Ersatz, verzögern sich womöglich Behandlungen. Ob betroffene Präparate noch zu verwenden sind, muss fachlich geklärt werden.

Den Zugang sperren, ohne die Kühlung stillzulegen

Im Angriff ist Tempo gefragt. Eine unvorbereitete Abschaltung kann den Schaden aber noch vergrößern. Die Verantwortlichen sollten vorher wissen, welche Verbindung sich trennen lässt und was danach weiterläuft.

Bei einer Kühlanlage muss die lokale Regelung auch dann arbeiten, wenn ein verdächtiger Fernzugang gesperrt wird, und die Temperatur muss weiter überwacht werden. Solche Abläufe gehören vorab festgelegt und getestet. Wer im Ernstfall erst den zuständigen Dienstleister suchen muss, verliert Zeit, die bei verderblicher Ware fehlt.

Auch bei der Wiederinbetriebnahme genügt kein Neustart. Wenn eine verwundbare Steuerung danach wieder ungeschützt im Netz hängt, bleibt der Angriffsweg offen. CERT-FR warnt ausdrücklich davor, ein einfaches Zurücksetzen für eine ausreichende Lösung zu halten.

Wer hinter den Angriffen in Frankreich steckt und was er will, ist bisher unklar. Dass ein Staat dahintersteht, ist nicht belegt. Betreiber sollten dennoch mit Tätern rechnen, die den Betrieb gezielt lahmlegen wollen. Ob ein Angreifer verhandeln will, darf für die eigene Handlungsfähigkeit keine Rolle spielen.

…und auch daheim muss man nicht alle Geräte fernempfangsfähig machen

Was Verbraucher daraus mitnehmen können

Kunden sollten zuerst schauen, was tatsächlich eingeschränkt ist. Eine ausgefallene Bestellseite heißt nicht, dass alle Filialen zu sind, und eine verspätete Lieferung beweist keine allgemeine Knappheit. Hilfreicher als Gerüchte über leere Regale sind die Angaben des Händlers zu Bestellung, Abholung und Erstattung. Wie sicher die Kühlung im Supermarkt ist, können Verbraucher nicht selbst beurteilen. Dafür stehen die Unternehmen in der Pflicht.

Bei vernetzten Geräten zu Hause haben Kunden dagegen selbst die Hand am Hebel. Schon beim Kauf lohnt sich der Blick darauf, wie lange der Hersteller Sicherheitsupdates liefert und was ohne Internet weiter funktioniert. Danach gilt: Updates einspielen, voreingestellte Passwörter ändern und Fernzugriffe ausschalten, die niemand braucht.

Für die Versorgung insgesamt bedeutet das: Unternehmen müssen ihre unverzichtbaren Leistungen auch dann sichern, wenn ein Angreifer schon einen Zugang hat. Sie brauchen dafür klare Zuständigkeiten, begrenzte Zugänge und einen erprobten Notbetrieb. Ob das reicht, zeigt sich lange bevor jemand vor einem leeren Kühlregal steht.

Thomas Kress

*) Thomas Kress ist einer der profiliertesten IT-Sicherheitsexperten im deutschsprachigen Raum und Geschäftsführer der Deutschen CyberKom. Nach über 25 Jahren in leitenden Rollen bei internationalen IT-Projekten gründete er sein eigenes Unternehmen, das heute unter dem Dach der Deutschen CyberKom IT-Security und Telekommunikation strategisch vereint. Kress ist Fachautor in führenden IT- und Wirtschaftspublikationen.

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