
pferdewetten.de stellt den Jahresabschluss 2024 neu auf. Im Fokus stehen konzerninterne Ausleihungen von 38,7 Mio. EUR und mögliche Wertkorrekturen.
Die pferdewetten.de AG muss ihren bereits festgestellten Jahresabschluss 2024 nachträglich ändern. Der Vorstand hat beschlossen, die Bewertung von Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie damit zusammenhängende Bilanzierungs- und Berichtssachverhalte zu überarbeiten. Hintergrund ist ein laufendes Bilanzkontrollverfahren der BaFin.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 hatte das Unternehmen Finanzanlagen von insgesamt 40,5 Mio. EUR ausgewiesen. Davon entfielen 38,7 Mio. EUR auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Nach den bisherigen Analysen bestehen Anhaltspunkte für Korrekturbedarf bei der Bewertung dieser Ausleihungen und Forderungen. Wie hoch mögliche Wertanpassungen ausfallen, steht allerdings noch nicht fest.
Dafür soll zunächst eine rechtsträgerbezogene Werthaltigkeits- und Recovery-Analyse erstellt werden. Anschließend ist eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer vorgesehen. Im Zuge dessen werden auch weitere unmittelbar zusammenhängende Bilanzpositionen und Angaben geprüft. Dazu zählen Beteiligungsbuchwerte, Haftungsverhältnisse und Bürgschaften sowie mögliche Auswirkungen auf Eigenkapital und Jahresergebnis. Auch der Anhang und der zusammengefasste Lagebericht sollen entsprechend angepasst werden.
Der IFRS-Konzernabschluss 2024 bleibt nach Angaben von pferdewetten.de von der Änderung unberührt, da konzerninterne Ausleihungen im Konzernabschluss eliminiert werden. Mögliche weitere Folgeeffekte müssen allerdings gesondert geprüft werden. Wegen der vorgesehenen Änderungen am zusammengefassten Lagebericht wird der Konzernabschluss formal in die Nachtragsprüfung einbezogen.
Ziel des Vorstands ist es, die bestehenden Prüfungshemmnisse möglichst vollständig zu beseitigen. Nach Abschluss der Nachtragsprüfung soll der geänderte Jahresabschluss dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und anschließend offengelegt werden.
Für Anleger und Gläubiger bleibt damit zunächst die Unsicherheit über das Ausmaß der erforderlichen Korrekturen. Insbesondere mögliche Auswirkungen auf Eigenkapital und Jahresergebnis sind noch offen. Aus der Mitteilung ergeben sich weder eine bezifferte Abschreibung noch konkrete Aussagen zu Liquidität, Verschuldung oder möglichen Folgen für Finanzierungsvereinbarungen. Entscheidend werden daher die Ergebnisse der Werthaltigkeitsanalyse und der Nachtragsprüfung sein.
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