DEAG plant Kapitalerhöhung – Change of Control laut Anleihebedingungen

DEAG

DEAG plant eine Kapitalerhöhung über 10 Mio. EUR. Ankeraktionär Apeiron will sämtliche neuen Aktien zeichnen – dafür müssen Anleihegläubiger zustimmen.

Die DEAG Deutsche Entertainment AG plant eine Barkapitalerhöhung über 10 Mio. EUR unter Ausschluss des Bezugsrechts. Ankeraktionär Apeiron Investment Group hat sich vorbehaltlich bestimmter Vollzugsbedingungen verpflichtet, die gesamte Kapitalerhöhung zu zeichnen. Der Nettoerlös soll das weitere organische und anorganische Wachstum von DEAG finanzieren.

Mit der Kapitalerhöhung würde sich der Anteil von Apeiron und verbundenen Unternehmen an DEAG von derzeit rund 48 auf mehr als 50% erhöhen. Damit wäre gemäß den Anleihebedingungen der 7,75%-DEAG-Anleihe 2025/29 ein Kontrollwechsel (Change of Control) ausgelöst.

DEAG 2025/29

DEAG 2025/29

Voraussetzung für die Kapitalerhöhung sei daher die Zustimmung der Anleihegläubiger zu einem Verzicht auf die ihnen im Fall eines Kontrollwechsels zustehenden Rechte. DEAG wolle die entsprechende Beschlussfassung in Kürze initiieren. Sofern die Gläubiger zustimmen, beabsichtigt DEAG, ihnen einen marktüblichen Einmalbonus zu zahlen.

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