
BayWa verständigt sich mit Gläubigern und Großaktionären auf die Grundzüge einer angepassten Sanierungsvereinbarung bis Ende 2030.
BayWa hat sich mit ihren wesentlichen Finanzierungspartnern sowie den beiden Großaktionären grundsätzlich auf eine Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung verständigt. Das Konzept steht noch unter Gremienvorbehalt und soll bis Herbst 2026 in eine rechtsverbindliche Vereinbarung überführt werden.
Kern des Konzepts ist eine Verlängerung des Sanierungszeitraums bis Ende 2030. Zudem sollen Finanzverbindlichkeiten prolongiert und die Zinsbelastung reduziert werden. Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals ist vorgesehen, Finanzverbindlichkeiten von bis zu 700 Mio. EUR in ein nachrangiges Finanzierungsinstrument umzuwandeln.
Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden Großaktionäre, die zusammen rund zwei Drittel der BayWa-Aktien halten, ihre Anteile – vorbehaltlich einer Befreiung durch die BaFin – zunächst auf einen Treuhänder übertragen. Im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung sollen sie mindestens 220 Mio. EUR bereitstellen. Gelingt dies nicht, könnte der Treuhänder die Aktien veräußern. Soweit das Nachranginstrument anschließend nicht zurückgeführt werden kann, sollen die Finanzierungspartner auf entsprechende Forderungen verzichten.
Operativ will sich BayWa noch stärker auf die Kerngeschäfte Agrar, Technik und Baustoffe konzentrieren. Der Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis Ende 2029 verkauft werden; die Erlöse sind überwiegend für den Schuldenabbau vorgesehen. Zudem sollen die Bereiche Agrar und Technik zur Verbesserung der Refinanzierung in eine Tochtergesellschaft eingebracht werden.
Parallel schreitet auch die Restrukturierung der BayWa r.e. AG voran. Gemeinsam mit dem Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners (EIP) sollen sämtliche Anteile an einen Transformationsgesellschafter übertragen werden. Ziel ist die Entkonsolidierung der Gesellschaft sowie deren spätere Veräußerung. Beide Gesellschafter verzichten dabei vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen, bleiben jedoch an möglichen Verkaufserlösen beteiligt.
Nach der Grundsatzvereinbarung sollen Finanzverbindlichkeiten von bis zu 900 Mio. EUR künftig ausschließlich aus dem Verkauf der BayWa r.e. zurückgeführt werden. Sollten die Erlöse geringer ausfallen, würde der Differenzbetrag ebenfalls in das geplante Nachranginstrument überführt.
BayWa zählt zu den führenden Handels- und Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Agrar, Energie und Bau. Mit der nun geplanten Anpassung der Sanierungsvereinbarung will der Konzern seine Restrukturierung auf eine langfristigere finanzielle Grundlage stellen.
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